Disput über KHM-Nachfolge
![Aufzählung Aufzählung](00080633-Dateien/wzfeld.gif)
Ausschreibung: Für Ministerium ist Bewerbungsfrist nur "Orientierungshilfe".
Wien.
Die Suche nach der Nachfolge von Direktor Wilfried Seipel am
Kunsthistorischen Museum (KHM) sorgt für juristische Debatten: Laut
Nachrichtenmagazin "profil" haben einige Favoriten, wie etwa Ronald de
Leeuw vom Amsterdamer Reichsmuseum oder Max Hollein, Direktor der
Frankfurter Schirn Halle, an der Ausschreibung des Postens gar nicht
teilgenommen.
Das Problem dabei: Gemäß Bundesmuseen-Gesetz von 2002 müsste das
Kulturministerium aus den (im vorliegenden Fall zwölf) eingelangten
Bewerbungen auswählen.
Indes gelangt das Kulturministerium zu einer etwas modifizierten
Rechtsansicht. Am Montag hieß es, dass Kulturministerin Claudia Schmied
"nicht an das Ergebnis der Ausschreibung gebunden" sei.
Diese auf zwei Seiten argumentierte Ansicht beruft sich etwa darauf,
dass das Bundesmuseen-Gesetz keinerlei Verfahrensvorschriften für die
Bestellung der Geschäftsführer vorsehe. So gesehen ist die Festlegung
einer Bewerbungsfrist nur "eine Orientierungshilfe für potenzielle
Bewerber".
Da es sich bei den Bundesmuseen nicht um Unternehmen, sondern
wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts handelt, sei nicht von
der Anwendbarkeit des Stellenbesetzungsgesetzes auszugehen, aber selbst
dann enthalte dieses Gesetz "keine Hinweise, dass nur jemand bestellt
werden darf, der sich innerhalb der Bewerbungsfrist beworben hat".
Auch im Verfassungsgerichtshof seien bei Stellenbesetzungen
Bewerbungen berücksichtigt worden, die nach Ablauf dieser Frist
eingingen, heißt es.
Montag, 04. Februar 2008