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Kunstberichte

Disput über KHM-Nachfolge

Aufzählung Ausschreibung: Für Ministerium ist Bewerbungsfrist nur "Orientierungshilfe".

Wien. Die Suche nach der Nachfolge von Direktor Wilfried Seipel am Kunsthistorischen Museum (KHM) sorgt für juristische Debatten: Laut Nachrichtenmagazin "profil" haben einige Favoriten, wie etwa Ronald de Leeuw vom Amsterdamer Reichsmuseum oder Max Hollein, Direktor der Frankfurter Schirn Halle, an der Ausschreibung des Postens gar nicht teilgenommen.

Das Problem dabei: Gemäß Bundesmuseen-Gesetz von 2002 müsste das Kulturministerium aus den (im vorliegenden Fall zwölf) eingelangten Bewerbungen auswählen.

Indes gelangt das Kulturministerium zu einer etwas modifizierten Rechtsansicht. Am Montag hieß es, dass Kulturministerin Claudia Schmied "nicht an das Ergebnis der Ausschreibung gebunden" sei.

Diese auf zwei Seiten argumentierte Ansicht beruft sich etwa darauf, dass das Bundesmuseen-Gesetz keinerlei Verfahrensvorschriften für die Bestellung der Geschäftsführer vorsehe. So gesehen ist die Festlegung einer Bewerbungsfrist nur "eine Orientierungshilfe für potenzielle Bewerber".

Da es sich bei den Bundesmuseen nicht um Unternehmen, sondern wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts handelt, sei nicht von der Anwendbarkeit des Stellenbesetzungsgesetzes auszugehen, aber selbst dann enthalte dieses Gesetz "keine Hinweise, dass nur jemand bestellt werden darf, der sich innerhalb der Bewerbungsfrist beworben hat".

Auch im Verfassungsgerichtshof seien bei Stellenbesetzungen Bewerbungen berücksichtigt worden, die nach Ablauf dieser Frist eingingen, heißt es.

Montag, 04. Februar 2008


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