Bregenz
(VN-cd) Die Diskussionen um die Aufgaben der
Berufsvereinigung bildender Künstler Vorarlbergs sowie
Presseberichte haben für ein gesteigertes Interesse an der gestrigen
Generalversammlung im Bregenzer Künstlerhaus gesorgt. Selbst wenn
sogar unterschiedliche Definitionsauffassungen deutlich wurden - und
kleine Änderungen in den Satzungen erfolgten - bleibt der Charakter
der Vereinigung als solcher nun unverändert.
Bezüglich des zuweilen mehr als nur unsachlichen
Diskussionsstils darf aber die Wortmeldung einer Künstlerin
hervorgehoben werden, die da meinte, dass sich nun Autorität breit
mache.
Fragwürdiges Prozedere
Aus den Satzungen geht hervor, dass ein Aufnahmewerber,
der vom Vorstand abgelehnt wird, eine Berufung vor der
Generalversammlung einbringen kann. Diese Möglichkeit wurde heuer
erstmals von einer Künstlerin in Anspruch genommen. Dieser Vorgang
sei erläutert - auch im Hinblick einer Charakterisierung des Stils
in diesem Verein. Einige Arbeiten der Künstlerin wurden also
hereingeschleppt und an der Wand (zum Teil hinter dem Pult des
Präsidenten) aufgestellt.
Die Versammlung hatte zu entscheiden, ob man sich der Meinung des
Vorstands anschließt oder nicht. Eine Künstlerin meinte, dass im
Vorstand wohl nach dem Zufallsprinzip entschieden wurde und sich die
Arbeiten unter denjenigen der Künstler einreihen, die bereits der
Vereinigung angehören. Nach mehrmaliger Aufforderung an den
Vorstand, die Ablehnung zumindest vor der Generalversammlung zu
begründen, wurde bemerkt, dass die Eigenständigkeit der Arbeit noch
nicht zu erkennen sei. Gegenargument: "Wenn es eine Begründung ist,
dass man den Lehrer noch ablesen kann, dann gehört der Vorstand
abgewählt." Schließlich war aber eine deutliche Mehrheit bereit,
sich dafür auszusprechen, dass die Bewerberin nicht aufgenommen
wird. Erst gut eine Stunde später bemerkte eine Anwesende, dass das
Prozedere, nach dem man hier vorging - man habe sich mit den Werken
ja gar nicht auseinandersetzen können - fragwürdig sei.
Schließlich stellte sich noch heraus, dass den Anwesenden nicht
klar war, ob diese Entscheidung nun "endgültig" ist (wie es in den
Statuten steht) oder nicht.
Bei der Diskussion um die Bestellung des Vorstands nach dem
Rotationsprinzip gab es mehrere verbale Entgleisungen, wobei auch
der Präsident dazu aufgefordert wurde, nicht Zynismus, sondern
Sachlichkeit walten zu lassen.
Befürworter des alten Systems - sie sind in der Mehr- heit -
meinten, dass ein Vorstandsmitglied ein bis zwei Jahre brauchen
würde, bis es eingearbeitet ist, für die Gegner, die sich mehr
Dynamik wünschen, ist genau das ein Indiz für Unfähigkeit, die im
Vorstand nichts zu suchen habe.
Manche gingen vor den Wahlen
Sollte sich der Vorstand aufgrund der Wahlen gestern
Abend wesentlich verändert haben, so wird diese Meldung
nachgereicht. Die Wahlen fanden erst bei Redaktionsschluss statt,
wobei noch anzuführen wäre, dass es einige Mitglieder ohnehin
vorzogen, die Versammlung vorher zu verlassen.
Warum diese Vorgänge nicht egal sind? Die Berufsvereinigung
bezieht vom Land Vorarlberg für ihre Tätigkeit eine Subvention in
der Höhe von rund 94.000 Euro.
Künstlerhaus: kein Ort der sachlichen Diskussion.
(Foto: HZ)