VN Sa, 20.4.2002

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Es macht sich Autorität breit

Zur gestrigen Generalversammlung der Vorarlberger Künstlervereinigung

Bregenz (VN-cd) Die Diskussionen um die Aufgaben der Berufsvereinigung bildender Künstler Vorarlbergs sowie Presseberichte haben für ein gesteigertes Interesse an der gestrigen Generalversammlung im Bregenzer Künstlerhaus gesorgt. Selbst wenn sogar unterschiedliche Definitionsauffassungen deutlich wurden - und kleine Änderungen in den Satzungen erfolgten - bleibt der Charakter der Vereinigung als solcher nun unverändert.

Bezüglich des zuweilen mehr als nur unsachlichen Diskussionsstils darf aber die Wortmeldung einer Künstlerin hervorgehoben werden, die da meinte, dass sich nun Autorität breit mache.

Fragwürdiges Prozedere

Aus den Satzungen geht hervor, dass ein Aufnahmewerber, der vom Vorstand abgelehnt wird, eine Berufung vor der Generalversammlung einbringen kann. Diese Möglichkeit wurde heuer erstmals von einer Künstlerin in Anspruch genommen. Dieser Vorgang sei erläutert - auch im Hinblick einer Charakterisierung des Stils in diesem Verein. Einige Arbeiten der Künstlerin wurden also hereingeschleppt und an der Wand (zum Teil hinter dem Pult des Präsidenten) aufgestellt.

Die Versammlung hatte zu entscheiden, ob man sich der Meinung des Vorstands anschließt oder nicht. Eine Künstlerin meinte, dass im Vorstand wohl nach dem Zufallsprinzip entschieden wurde und sich die Arbeiten unter denjenigen der Künstler einreihen, die bereits der Vereinigung angehören. Nach mehrmaliger Aufforderung an den Vorstand, die Ablehnung zumindest vor der Generalversammlung zu begründen, wurde bemerkt, dass die Eigenständigkeit der Arbeit noch nicht zu erkennen sei. Gegenargument: "Wenn es eine Begründung ist, dass man den Lehrer noch ablesen kann, dann gehört der Vorstand abgewählt." Schließlich war aber eine deutliche Mehrheit bereit, sich dafür auszusprechen, dass die Bewerberin nicht aufgenommen wird. Erst gut eine Stunde später bemerkte eine Anwesende, dass das Prozedere, nach dem man hier vorging - man habe sich mit den Werken ja gar nicht auseinandersetzen können - fragwürdig sei.

Schließlich stellte sich noch heraus, dass den Anwesenden nicht klar war, ob diese Entscheidung nun "endgültig" ist (wie es in den Statuten steht) oder nicht.

Bei der Diskussion um die Bestellung des Vorstands nach dem Rotationsprinzip gab es mehrere verbale Entgleisungen, wobei auch der Präsident dazu aufgefordert wurde, nicht Zynismus, sondern Sachlichkeit walten zu lassen.

Befürworter des alten Systems - sie sind in der Mehr- heit - meinten, dass ein Vorstandsmitglied ein bis zwei Jahre brauchen würde, bis es eingearbeitet ist, für die Gegner, die sich mehr Dynamik wünschen, ist genau das ein Indiz für Unfähigkeit, die im Vorstand nichts zu suchen habe.

Manche gingen vor den Wahlen

Sollte sich der Vorstand aufgrund der Wahlen gestern Abend wesentlich verändert haben, so wird diese Meldung nachgereicht. Die Wahlen fanden erst bei Redaktionsschluss statt, wobei noch anzuführen wäre, dass es einige Mitglieder ohnehin vorzogen, die Versammlung vorher zu verlassen.

Warum diese Vorgänge nicht egal sind? Die Berufsvereinigung bezieht vom Land Vorarlberg für ihre Tätigkeit eine Subvention in der Höhe von rund 94.000 Euro.

Künstlerhaus: kein Ort der sachlichen Diskussion. (Foto: HZ)




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