Neue Klarheit für die Aufsicht über Museen
Bundesmuseen. Die Kuratorien als Aufsichtsorgane der staatlichen Museen werden neu geordnet.
Hedwig Kainberger Wien (SN). Die Kompetenzen von Führungsgremien zu klären und die Aufgaben der wirtschaftlichen Aufsicht nach Vorbild von Kapitalgesellschaften zu definieren, sei eines der brisanten Themen für den öffentlichen Sektor und somit in der Kulturpolitik. Dies sagte Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) am Montag im Gespräch mit den SN. Damit der öffentliche Sektor effektiv und leistungsstark sei, müssten Führung und Verantwortung klar geregelt sein. Zentrale Frage sei: „Wie definiere ich Verantwortung?“
Als Beispiel für ihren kulturpolitischen Einsatz in der „Public Governance“ schildert die Ministerin die Neuordnung für die Bundesmuseen. Dafür sind nun neue Geschäftsordnungen für die Kuratorien erarbeitet. Diese wird die Ministerin heute, Dienstag, dem Ministerrat präsentieren. Morgen, Mittwoch, treten sie in Kraft.
Die Frage von Unterschieden zwischen dem Kuratorium eines Bundesmuseums und dem Aufsichtsrat von GmbH oder AG wurde zuletzt aktuell, als es Probleme mit Peter Noever als Direktor des Museums für angewandte Kunst (MAK) gab.
Das MAK-Kuratorium unter Vorsitz von Erste-Bank-Chef Andreas Treichl war da in einer prekären Situation: Zwar sollte es über eine Entlassung Peter Noevers entscheiden, doch hatte es bei dessen Bestellung nicht mitgewirkt. Treichl mahnte die grundsätzliche Klärung ein: „Ist das Kuratorium Aufsichtsrat oder nicht? Was sind die Rechte des Kuratoriums?“
Claudia Schmied sagte den SN am Montag, die Causa Noever sei nicht Auslöser für die Reform gewesen. Sie selbst sei früher in Gremien wie im Aufsichtsrat der ÖIAG oder im Kuratorium der Salzburger Festspiele gewesen. Und als Ministerin habe sie erkannt, dass die Regeln für Management und Aufsicht der Bundesmuseen nicht „dem Stand der Technik“ entsprächen. Daher habe sie 2008 eine „museumspolitische Diskussion“ lanciert.
Die Causa Noever habe nichts daran geändert, dass sie als Ministerin zuständig sei, die Direktoren der Bundesinstitutionen zu bestellen, sagte Schmied. „Das ist eine kulturpolitische Entscheidung, die ich auch ungern an Juroren abgebe. Der Direktor wird von der Ministerin nominiert, davon weiche ich nicht ab und das ist nicht delegierbar.“ Das Kuratorium sei ein Organ für wirtschaftliche Aufsicht und sei als solches unter anderem für den Abschluss von Dienstverträgen mit den Direktoren und folglich für etwaige dienstrechtliche Konsequenzen zuständig. „Das ist in den neuen Geschäftsordnungen präzisiert, da haben wir jetzt mehr Klarheit.“
Die neuen Geschäftsordnungen für die Kuratorien der Bundesmuseen sind der vorletzte Schritt für ein rundum neues Regelwerk. Folgende Schritte wurden gesetzt:Gesetzesnovelle: Die Neuregelung für das Management begann 2008 mit einer Novelle des Bundesmuseengesetzes, um Rahmenzielvereinbarungen als neues Planungsinstrument zuzulassen. Museumsordnungen: Im Dezember 2009 erließ Claudia Schmied neue Museumsordnungen. In diesen werden Regeln für die Zusammenarbeit der Bundesmuseen vorgegeben und die Kernkompetenzen der Häuser fixiert. Rahmenzielvereinbarung: Für jedes Museum und für alle gemeinsam wurden im Oktober 2010 erstmals Ziele und Maßnahmen für je drei Jahre vereinbart. Ein Beispiel für ein gemeinsames Ziel ist der freie Eintritt für bis zu 19-Jährige.Kuratorien: Mit den jetzt erneuerten Geschäftsordnungen der Kuratorien werden deren Aufgaben als wirtschaftliches Aufsichtsorgan klar definiert; demnach sind auch ein Prüfungs- und ein Administrativausschuss einzurichten.Geschäftsführungen: Als nächster und letzter Schritt werden bis Anfang 2012 auch die Geschäftsordnungen für die Geschäftsführer der einzelnen Institutionen erneuert. Damit werden deren Aufgaben, deren Pflichten gegenüber den Kuratorien sowie im Fall von zwei Geschäftsführern deren Zusammenwirken definiert.Salzburger Festspiele Zwar ist die Reform von Führung und Aufsicht der Bundesmuseen mit einer Novelle begonnen worden, doch auf die Frage, ob auch das Salzburger Festspielfondsgesetz – wie vom Rechnungshof angeregt – zu novellieren ist, sagt Claudia Schmied: „Da bin ich sehr vorsichtig.“ Man müsse im Detail anschauen, ob eine Novelle nötig und nützlich sei. Außerdem seien alle Vorschläge des Rechnungshofs zunächst im Kuratorium der Salzburger Festspiele – also mit den Vertretern der anderen Subventionsgeber – zu diskutieren.