text breit  text schmal  
drucken 
Bilder keine Bilder

derStandard.at | derStandard.at | Kultur | Bildende Kunst 
10. November 2008
13:44 MEZ
Museumsdirektoren fordern erhöhte Staatsbeihilfen
Um "wegbrechende Sponsorenleistungen zu kompensieren"

Wien - Eine substanzielle Erhöhung der Basisdotierung aller Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek fordert die Bundesmuseen-Direktorenkonferenz in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung angesichts der aktuellen Finanzkrise: "So wie im Augenblick der Staat den Finanzdienstleistungssektor stützt und ein nachhaltiges Konjunkturprogramm verabschieden wird, ist es ebenso notwendig, den österreichischen Bundesmuseen die wegbrechenden mäzenatischen und Sponsorenleistungen zu kompensieren".

Die derzeitige Krise tangiere auch "zutiefst die österreichische Museumslandschaft", deren Niveau und Rang nur erhalten werden könne, "wenn in den entsprechenden Budgetansätzen alles getan wird, um die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht zu einer Museums- und Kulturkrise werden zu lassen. (...) Trotz einer außerordentlichen Steigerung nicht zuletzt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Museen sowie der Österreichischen Nationalbibliothek können die Auswirkungen der jetzigen Wirtschaftskrise von den Häusern selbst nicht mehr abgefangen werden."

Der Staat müsse sich "in dieser kritischen Phase" zu seiner kulturellen Verantwortung ebenso bekennen "wie er, zurecht, die Spareinlagen der Österreicher garantiert und durch ein Konjunkturprogramm Arbeitsplätze sichern will", heißt es in der Erklärung. "Die Direktorenkonferenz unterstützt ausdrücklich die diesbezüglichen Bemühungen von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied und erwartet, dass sich die österreichische Bundesregierung in ihrer Gesamtheit der kulturpolitischen Verantwortung in ihrer ganzen Tragweite der derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewusst ist." (APA)

 

Diesen Artikel auf http://derStandard.at lesen.

© 2008 derStandard.at - Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.