Stiftung Leopold kann nicht zur Herausgabe von Bildern gezwungen werden
Restitutionsdebatte: "Lex Leopold" kommt doch nicht
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Ministerium hofft auf Zusammenarbeit.
Wien.
(irr) Während die Österreichischen Bundesmuseen seit Jahren Bilder aus
ihren Beständen restituieren, wird die Privatstiftung Leopold dies wohl
auch künftig nicht müssen.
Nach einem Gutachtenstreit und heftigen Debatten über die Frage, ob
der Museumsdirektor und Sammler Rudolf Leopold nicht diverse Werke an
die Erben jüdischer Vorbesitzer rückerstatten müsse, hat
Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) dazu eine interministerielle
Arbeitsgruppe einberufen. Und die kam nun zu dem Ergebnis, dass die
Schaffung einer dahingehenden Regelung – sozusagen einer "Lex Leopold"
– unmöglich sei. Grund: So ein Gesetz stoße durch den "damit
verbundenen generellen Eingriff in privates Eigentum an
verfassungsrechtliche Schranken".
Stattdessen soll nun ein Gremium unter Einbindung der Stiftung
gebildet werden, um die bereits vorhandenen Ergebnisse unabhängiger
Provenienzforschung in den Stiftungsbeständen zu bewerten. Begonnen
wurde diese Grundlagenarbeit, nachdem der Stiftungsvorstand einem
entsprechenden Plan des Ministeriums im Mai grünes Licht gegeben hat.
"Konstruktives Klima"
Auch künftig hofft nun das Ministerium, das das Leopold Museum
erbaut hat und finanziert, auf "jene konstruktive Zusammenarbeit, wie
man sie in den vergangenen Monaten erlebt hat". Erwünschtes Szenario:
Sobald das Bewerter-Gremium ein Werk als Restitutionsfall eingestuft
hat, soll der Stiftungsvorstand über eine eventuelle Rückgabe
entscheiden.
Dieser Vorstand besteht allerdings aus je vier Vertretern der
Stiftung und des Bundes – was, wenn die Abstimmung ein Remis ergibt?
Auf solche Spekulationen will sich das Ministerium – mit erneutem
Verweis auf das derzeit gute Klima – nicht einlassen; auch nicht auf
die Frage, ob man als Finanzier Druck auf die Stiftung ausüben könnte.
Jedenfalls sei die Gefahr gebannt, dass Vorstandsmitglieder eine
Rückgabe aus dem Grund ablehnen, andernfalls gegen den Stiftungszweck
zu handeln. Dieser bisherigen Interpretation widerspricht nämlich das
jetzige Ergebnis der Arbeitsgruppe: Die Rückgabe einzelner Werke sei
"jederzeit ohne Verletzung des Stiftungszwecks möglich, weil dadurch
der Charakter der Sammlung nicht verloren geht".
"Kniefall vor Leopold"
Während die Stiftung die interministerielle Sichtweise im Großen und
Ganzen als Bestätigung ihrer Interpretation der herrschenden Rechtslage
begrüßt, übt der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl scharfe Kritik:
"Es gab und gibt keinen politischen Willen, die Leopolds zur Rückgabe
geraubter Kunstwerke zu verpflichten", behauptet er und spricht von
einem "Kniefall vor Rudolf Leopold".
Printausgabe vom Mittwoch, 22. Oktober 2008
Kommentare zum Artikel:
22.10.2008 seinerzeitige und heutige raubzuege
die seinerzeitigen ueblen raubzuege und enteignungen der nazizeit sind eines.
die
heutigen raubzuege gegen spaetere, gutglaeubige ankaufe der museen,
konzertiert durch eigennuetzige "opferanwaelte" ein anderes.
ein leser
22.10.2008 Leopold
Leopold
Bambi
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