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Kunstberichte

Stiftung Leopold kann nicht zur Herausgabe von Bildern gezwungen werden

Restitutionsdebatte: "Lex Leopold" kommt doch nicht

Aufzählung Ministerium hofft auf Zusammenarbeit.

Wien. (irr) Während die Österreichischen Bundesmuseen seit Jahren Bilder aus ihren Beständen restituieren, wird die Privatstiftung Leopold dies wohl auch künftig nicht müssen.

Nach einem Gutachtenstreit und heftigen Debatten über die Frage, ob der Museumsdirektor und Sammler Rudolf Leopold nicht diverse Werke an die Erben jüdischer Vorbesitzer rückerstatten müsse, hat Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe einberufen. Und die kam nun zu dem Ergebnis, dass die Schaffung einer dahingehenden Regelung – sozusagen einer "Lex Leopold" – unmöglich sei. Grund: So ein Gesetz stoße durch den "damit verbundenen generellen Eingriff in privates Eigentum an verfassungsrechtliche Schranken".

Stattdessen soll nun ein Gremium unter Einbindung der Stiftung gebildet werden, um die bereits vorhandenen Ergebnisse unabhängiger Provenienzforschung in den Stiftungsbeständen zu bewerten. Begonnen wurde diese Grundlagenarbeit, nachdem der Stiftungsvorstand einem entsprechenden Plan des Ministeriums im Mai grünes Licht gegeben hat.

"Konstruktives Klima"

Auch künftig hofft nun das Ministerium, das das Leopold Museum erbaut hat und finanziert, auf "jene konstruktive Zusammenarbeit, wie man sie in den vergangenen Monaten erlebt hat". Erwünschtes Szenario: Sobald das Bewerter-Gremium ein Werk als Restitutionsfall eingestuft hat, soll der Stiftungsvorstand über eine eventuelle Rückgabe entscheiden.

Dieser Vorstand besteht allerdings aus je vier Vertretern der Stiftung und des Bundes – was, wenn die Abstimmung ein Remis ergibt? Auf solche Spekulationen will sich das Ministerium – mit erneutem Verweis auf das derzeit gute Klima – nicht einlassen; auch nicht auf die Frage, ob man als Finanzier Druck auf die Stiftung ausüben könnte.

Jedenfalls sei die Gefahr gebannt, dass Vorstandsmitglieder eine Rückgabe aus dem Grund ablehnen, andernfalls gegen den Stiftungszweck zu handeln. Dieser bisherigen Interpretation widerspricht nämlich das jetzige Ergebnis der Arbeitsgruppe: Die Rückgabe einzelner Werke sei "jederzeit ohne Verletzung des Stiftungszwecks möglich, weil dadurch der Charakter der Sammlung nicht verloren geht".

"Kniefall vor Leopold"

Während die Stiftung die interministerielle Sichtweise im Großen und Ganzen als Bestätigung ihrer Interpretation der herrschenden Rechtslage begrüßt, übt der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl scharfe Kritik: "Es gab und gibt keinen politischen Willen, die Leopolds zur Rückgabe geraubter Kunstwerke zu verpflichten", behauptet er und spricht von einem "Kniefall vor Rudolf Leopold".

Printausgabe vom Mittwoch, 22. Oktober 2008


Kommentare zum Artikel:

22.10.2008 seinerzeitige und heutige raubzuege
die seinerzeitigen ueblen raubzuege und enteignungen der nazizeit sind eines.

die heutigen raubzuege gegen spaetere, gutglaeubige ankaufe der museen, konzertiert durch eigennuetzige "opferanwaelte" ein anderes.



ein leser
22.10.2008 Leopold
Leopold
Bambi
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