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Prozess um Aktionskünstler

Von APA / WZ Online

Aus Protest gegen die Ehrung von "verbrecherischen Organisationen" hatte der deutsche Aktionskünstler Wolfram Kastner bereits mehrmals Gedenkschleifen mit der Aufschrift "Unseren gefallenen Kameraden der Waffen-SS" zu Allerheiligen am Salzburger Kommunalfriedhof abgeschnitten.

Der Münchner steht deswegen heute, Montag, wegen schwerer Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht München.

Die Staatsanwaltschaft München hat einen Strafantrag in der Höhe von 750 Euro erstellt. "Das Amtsgericht hatte sich aber geweigert, den beantragten Strafbefehl zu erlassen und deshalb den heutigen Verhandlungstermin festgesetzt", erklärte Kastners Rechtsanwalt Jürgen Arnold.

Für den Aktionskünstler, der sich einen Freispruch erhofft, ist eine Strafverfolgung in Deutschland rechtlich gar nicht möglich. "Der Staatsanwalt hat möglicherweise verschlafen, dass der Anschluss Österreichs von 1938 nicht mehr rechtsgültig ist." Die Staatsanwaltschaft München setze sich selbst dem Verdacht aus, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen, meinte sein Rechtsanwalt.

Kastner hatte eigenen Angaben zufolge in den Jahren 1994, 1999, 2002, 2003 und 2004 jeweils am 1. November die Kranzschleifen der österreichischen Veteranen "Kameradschaft IV" abgeschnitten. Es folgten Anzeigen wegen Störung der Totenruhe, Sachbeschädigung, dauernde Sachentziehung und Störung der öffentlichen Ordnung. "Diese Verfahren wurden in Österreich wegen mangelnder Strafwürdigkeit eingestellt", betonte Jürgen Arnold.

Wegen des besonderen öffentlichen Interesses hielt der Münchner Staatsanwalt ein Einschreiten für geboten. "Es scheint ihm entgangen zu sein, dass die Waffen-SS im Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozess zu einer verbrecherischen Organisation erklärt wurde. Nach deutschem Recht ist die demonstrative öffentliche Ehrung der Waffen-SS und nicht das Entfernen einer Banderole mit der Aufschrift ´Waffen-SS´ als Rechtsverstoß zu werten", so Kastner.

Im Vorjahr informierte die Staatsanwaltschaft Salzburg den leitenden Oberstaatsanwalt in München I über den jüngsten Vorfall: "Um den braunen Spuk zu beenden", hatte Kastner zusammen mit Hanne Hiob - einer Tochter Bertold Brechts - und dem Wiener Regisseur Hubert Kramar am 1. November 2004 wieder eine schwarze Kranzschleife abgeschnitten und sie Bundespräsident Heinz Fischer geschickt. Vor dem Kriegerdenkmal pinselten die Aktionisten noch mit weißer Farbe "Wir ehren die von der SS ermordeten Deserteure" auf den Asphalt.

Für öffentliche Aufregung hatte Kastner auch im August 2001 in Salzburg gesorgt. Als Professor der Sommerakademie ergänzte er handschriftlich ein unvollständiges Zitat des Zionismus-Begründers Theodor Herzl, das auf einer Marmortafel der Neuen Residenz stand. Das Zitat wurde nach großem Medienecho schließlich vollendet. Das Strafverfahren wurde vom Bezirksgericht Salzburg im September 2002 unter einer Probezeit von einem Jahr eingesellt.

Montag, 20. Juni 2005

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