Seit 12 Jahren wurde der Rechtsstreit um das Bildnis „Wally“ von Egon Schiele geführt. Das Bild war in der Nazi-Zeit unter strittigen Umständen der Galeristin Lea Bondi-Jaray abgepresst und nach dem Krieg versehentlich an falsche Besitzer restituiert worden. 1954 wurde es vom Wiener Kunstsammler Rudolf Leopold erworben, der es in die Leopold-Museum Privatstiftung einbrachte. Nun ist „Wally“ also ins Leopold-Museum zurückgekehrt. Jubel ist aber nicht angebracht, sondern Nachdenklichkeit.“
Es war eine spektakuläre Aktion, als das Bild 1998 als „Raubkunst“ in New York beschlagnahmt wurde. Diese Aktion war Auslöser für heftige Diskussionen hierzulande, die schließlich dazu führten, dass Bundesmuseen und Sammlungen angewiesen wurden, ihre Archive für Recherchen über die Herkunft ihrer Bilder zu öffnen. Die auch sehr emotional geführte Debatte um „Raubkunst“, die unter anderem zu sensationellen Fällen wie 2006 der Rückgabe von Gustav Klimts „Goldener Adele“ durch die Republik Österreich an die Erbin führte, war eröffnet und der Anstoß für das heute gültige Restitutionsgesetz gegeben. Von Beginn an wurde in Entweder-oder-Haltung diskutiert. Wollen die einen endlich einen Schlussstrich, stellen andere die Moral über alles. Beide Positionen sind wenig zielführend.
Tatsache ist: In fast allen Restitutionsfällen ist es ungemein schwer, einen Anfang zu finden. Betroffene leben meist nicht mehr, Dokumente und Beweise sind kaum auffindbar. Es kann außerdem auch keine so genannte Wiedergutmachung für die Verbrechen der Nazis und auch nicht für Versäumnisse der Republik geben, die nach dem Weltkrieg Rückführungen eher halbherzig erledigt hat. Und einen Schlussstrich gibt es schon gar nicht. Denn es wird naturgemäß weitere Fälle und Rechtsstreitigkeiten geben. Die einzig moralisch und politisch korrekte Möglichkeit dabei ist, den Erben zumindest zu signalisieren, dass hier das Bewusstsein vorhanden ist, dass ihren Vorfahren Unrecht geschehen ist.
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