VN Do, 13.12.2001

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KOMMENTAR

Bedenkliches im Fall Bechtold

VON CHRISTA DIETRICH

Einerseits ist der Fall Gottfried Bechtold nun abgeschlossen. Auch wenn man in Österreich etwas länger gebraucht hat als anderswo (etwa in Deutschland und Italien), um festzuhalten, dass der Amerikaner Jeff Koons Kunst produziert und nicht Pornographie.

Andererseits bleiben im Zusammenhang mit der Anzeige gegen den Vorarlberger Gottfried Bechtold, der eine Arbeit von Koons in seinem Kunstterminal zugänglich machte, Fragwürdigkeiten aufrecht. Die erste ist besonders gravierend. Sie betrifft die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Die hat zwar bestätigt, dass Bechtold nichts Ungesetzliches nachzuweisen ist, die volle Rehabilitierung wollte man ihm aber nicht gewähren. Man beantragte deshalb die Einbeziehung des Kunstwerks durch das Bezirksgericht. Eine eigentümliche Rechtsauffassung, die darauf schließen lässt, dass man darauf aus war, dass an dem unbescholtenen Künstler irgend etwas Ungutes haften bleibt. Eine bedenkliche Sache in einem Rechtsstaat.

Keinen guten Dienst hat sich auch das Kunsthaus Bregenz erwiesen, das auf die Diskussionsaufforderung durch das Auslegen der Arbeit parallel zur eigenen Koons-Sommerausstellung keineswegs einging.

Versagt hat außerdem die Berufsvereinigung Vorarlberger Künstler, die als Interessenvertretung schwieg, deren Vorstand es (im Vergleich zu anderen Sachkundigen) offensichtlich egal ist, wenn ein Künstler des Landes - jener, den man mit dem Internationalen Kunstpreis auszeichnete - öffentlich derart verunglimpft wird.




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