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13.12.2001
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KOMMENTAR
Bedenkliches im Fall Bechtold
VON CHRISTA DIETRICH
Einerseits ist der Fall Gottfried Bechtold nun
abgeschlossen. Auch wenn man in Österreich etwas länger gebraucht
hat als anderswo (etwa in Deutschland und Italien), um festzuhalten,
dass der Amerikaner Jeff Koons Kunst produziert und nicht
Pornographie.
Andererseits bleiben im Zusammenhang mit der Anzeige gegen den
Vorarlberger Gottfried Bechtold, der eine Arbeit von Koons in seinem
Kunstterminal zugänglich machte, Fragwürdigkeiten aufrecht. Die
erste ist besonders gravierend. Sie betrifft die Staatsanwaltschaft
Feldkirch. Die hat zwar bestätigt, dass Bechtold nichts
Ungesetzliches nachzuweisen ist, die volle Rehabilitierung wollte
man ihm aber nicht gewähren. Man beantragte deshalb die Einbeziehung
des Kunstwerks durch das Bezirksgericht. Eine eigentümliche
Rechtsauffassung, die darauf schließen lässt, dass man darauf aus
war, dass an dem unbescholtenen Künstler irgend etwas Ungutes haften
bleibt. Eine bedenkliche Sache in einem Rechtsstaat.
Keinen guten Dienst hat sich auch das Kunsthaus
Bregenz erwiesen, das auf die Diskussionsaufforderung durch das
Auslegen der Arbeit parallel zur eigenen Koons-Sommerausstellung
keineswegs einging.
Versagt hat außerdem die Berufsvereinigung Vorarlberger Künstler,
die als Interessenvertretung schwieg, deren Vorstand es (im
Vergleich zu anderen Sachkundigen) offensichtlich egal ist, wenn ein
Künstler des Landes - jener, den man mit dem Internationalen
Kunstpreis auszeichnete - öffentlich derart verunglimpft wird. |
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