Bregenz
(VN-cd) Der Fall Bechtold ist abgeschlossen. Vor
wenigen Wochen wurde das Verfahren wegen Verstoßes gegen das
Pornographiegesetz von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt.
Nun hat das Bezirksgericht Bregenz zudem entschieden, dass auch das
Kunstwerk, das zu einer Anzeige führte, nicht eingezogen werden
kann, sondern Gottfried Bechtold wieder ausgehändigt wird.
Damit hat sich das Bezirksgericht Bregenz gegen einen
Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden, die wollte nämlich, dass
jenes Bild, das Bechtold in seinem Kunstterminal am Bregenzer
Leutbühel ausstellte, für verfallen erklärt, also eingezogen wird.
Merkwürdigkeiten
Ekkehard Bechtold, der Anwalt des Künstlers, ortet
Merkwürdigkeiten im Verhalten der Staatsanwaltschaft. Die habe das
Verfahren gegen Gottfried Bechtold zwar eingestellt, weil dem
Künstler keine strafbare Handlung im Sinne des Pornographiegesetzes
nachzuweisen ist, wollte mit dem Antrag an das Bezirksgericht
Bregenz aber dann doch bekunden, dass man das ausgestellte Werk
irgendwie schon für pornographisch hält.
Dieses Spiel wurde vom Bezirksgericht nicht mitgemacht bzw.
beendet. Das Einziehen einer Sache - in diesem Fall also der ohnehin
frei erhältlichen Foto-Fachzeitschrift, in der die Arbeit von Jeff
Koons veröffentlicht wurde - wäre nur möglich, wenn sie für eine
strafbare Handlung benutzt worden wäre.
Diskussion beabsichtigt
Der Fall hatte sich nun einige Monate hingezogen.
Wie berichtet hatte der Vorarlberger Künstler Gottfried Bechtold
parallel zur großen Sommerausstellung mit neuen Arbeiten des
amerikanischen Künstlers Jeff Koons im Bregenzer Kunsthaus in seinem
Kunstterminal eine frühere Arbeit von Koons aus der Serie "Made in
Heaven" aufgelegt, die ihn unter anderem in Umarmung mit seiner Frau
Ilona Staller zeigt. Beabsichtigt war damit eine breitere Diskussion
über die Arbeiten des Amerikaners im Hinblick auf
gesellschaftsbezogene Themen und Mechanismen des Kunstmarktes.
Mit dem Auslegen einer Arbeit von Koons in seinem
Kunstterminal hat Bechtold nicht gegen das Pornographiegesetz
verstoßen.