VN Do, 13.12.2001

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Letzter Streich im Fall Bechtold

Keine Pornographie: Bezirksgericht gab Antrag der Staatsanwaltschaft nicht statt

Bregenz (VN-cd) Der Fall Bechtold ist abgeschlossen. Vor wenigen Wochen wurde das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pornographiegesetz von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt. Nun hat das Bezirksgericht Bregenz zudem entschieden, dass auch das Kunstwerk, das zu einer Anzeige führte, nicht eingezogen werden kann, sondern Gottfried Bechtold wieder ausgehändigt wird.

Damit hat sich das Bezirksgericht Bregenz gegen einen Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden, die wollte nämlich, dass jenes Bild, das Bechtold in seinem Kunstterminal am Bregenzer Leutbühel ausstellte, für verfallen erklärt, also eingezogen wird.

Merkwürdigkeiten

Ekkehard Bechtold, der Anwalt des Künstlers, ortet Merkwürdigkeiten im Verhalten der Staatsanwaltschaft. Die habe das Verfahren gegen Gottfried Bechtold zwar eingestellt, weil dem Künstler keine strafbare Handlung im Sinne des Pornographiegesetzes nachzuweisen ist, wollte mit dem Antrag an das Bezirksgericht Bregenz aber dann doch bekunden, dass man das ausgestellte Werk irgendwie schon für pornographisch hält.

Dieses Spiel wurde vom Bezirksgericht nicht mitgemacht bzw. beendet. Das Einziehen einer Sache - in diesem Fall also der ohnehin frei erhältlichen Foto-Fachzeitschrift, in der die Arbeit von Jeff Koons veröffentlicht wurde - wäre nur möglich, wenn sie für eine strafbare Handlung benutzt worden wäre.

Diskussion beabsichtigt

Der Fall hatte sich nun einige Monate hingezogen.

Wie berichtet hatte der Vorarlberger Künstler Gottfried Bechtold parallel zur großen Sommerausstellung mit neuen Arbeiten des amerikanischen Künstlers Jeff Koons im Bregenzer Kunsthaus in seinem Kunstterminal eine frühere Arbeit von Koons aus der Serie "Made in Heaven" aufgelegt, die ihn unter anderem in Umarmung mit seiner Frau Ilona Staller zeigt. Beabsichtigt war damit eine breitere Diskussion über die Arbeiten des Amerikaners im Hinblick auf gesellschaftsbezogene Themen und Mechanismen des Kunstmarktes.

Mit dem Auslegen einer Arbeit von Koons in seinem Kunstterminal hat Bechtold nicht gegen das Pornographiegesetz verstoßen.




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