Berlin habe sich an nationale und internationale Vereinbarungen über die Rückgabe von Kunstwerken gehalten, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden. Um das Bild zu behalten, hätte Berlin nachweisen müssen, dass die Witwe von Hess beim Verkauf des Gemäldes nach der Machtergreifung der Nazis "einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat" und das Geschäft auch ohne NS-Herrschaft statt gefunden hätte. Diese Nachweise habe Berlin nicht erbringen können.
Praxisfragen
Wer behaupte, das Kirchner-Bild habe nicht an die rechtmäßigen Erben zurück gegeben werden müssen, stelle die juristischen und politisch-moralischen Grundlagen der Restitutionspraxis in Frage - "und sollte das dann auch so sagen", erklärte Kultursenator Thomas Flierl (Linkspartei).
Das Schweizer Ernst-Ludwig-Kirchner-Archiv, der Förderkreis des Berliner Brücke-Museums und das Berliner Auktionshaus Villa Grisebach hatten eine Überprüfung der Rückgabe gefordert und Berlin "dilettantisches Handeln" vorgeworfen. Der Berliner Senat habe den "deutschen Museumsbesitz" dramatisch geschädigt.
Das Brücke-Museum hatte die "Berliner Straßenszene", eines der Hauptwerke des deutschen Expressionismus, im Juli an die Hess-Erbin zurückgeben. Am 8. November soll das Gemälde zum Schätzpreis von umgerechnet 14 bis 19,5 Millionen Euro im New Yorker Auktionshaus Christie's versteigert werden. (APA/dpa)