text breit  text schmal  
drucken 

derStandard.at | Kultur | Bildende Kunst 
19. Oktober 2004
18:40 MESZ
Kunstwerk wider das "Hygienegesetz"
Aufregung um ein Projekt der "Gruppe Österreichische Guggenheim" in Hietzing

Wien - In der Hietzinger Hauptstraße sorgt ein "Knusperhäuschen" für seltsame Aufregung. Es ist aus Brot gebaut. Und Bezirksvorsteher Dipl.-Ing. Heinz Gerstenbach findet: "Es ist ein sehr großes Ärgernis." Weil: "Das Brot wird im Regen nass, es fällt herunter, Krähen zerpflücken es, Brotbrocken liegen herum, Menschen und Hunde steigen darauf, rutschen auch aus. Und es ist ein Übelstand nach der Reinheitsverordnung und nach dem Hygienegesetz." Also fordert der Bezirksvorsteher: Das Haus muss weg!

Das wiederum wollen die Verantwortlichen für den Hausbau nun partout nicht. Schließlich ist das Haus ja ein Kunstwerk und steht auf Privatgrund. Auf jenem öffentlich zugänglichen nämlich, den die Grundbesitzerfamilie Hübner der "Gruppe Österreichische Guggenheim" vertraglich zwecks Ausstellungstätigkeit zugesichert hat.

Das ging auch gut, bis der international renommierte schweizer Künstler Urs Fischer kam, um ein Haus aus Brot zu bauen. Fischer zitiert mit dem Bau des Anstoßes jene Architekturen, wie sie gerne in Märchenlandschaften stehen und tief im kollektiven Gedächtnis eingeschrieben sind. Man mag an das Schlaraffenland denken, an das Knusperhäuschen, hinter dem sich ganz gemein die Hexe verbirgt, oder auch nur an die nicht weniger gemeine Stadt-Meublage, die allweihnachtlich, als gemeinnütziger Ad- ventmarkt getarnt, zu massivem Punschmissbrauch locken soll. Allein, im Schlaraffenland scheint es, im Gegensatz zu Hietzing, weder Ratten zu geben noch vorschriftswidrig unbeleinte Hunde, die an den Bäckereien ihr Geschäft verrichten.

Die "Gruppe Österreichische Guggenheim" lässt nun über die Rechtsanwälte Schrammel & Ertl u. a. klarstellen: "Es liegt auch kein sanitärer Missstand vor. Die Skulptur wird einmal täglich gewartet, dabei werden auch allfällige Verschmutzungen am Gehsteig beseitigt, wobei diese Verschmutzungen hauptsächlich aus dem Vandalismus von Passanten resultieren, die sich bemüßigt fühlen, das Kunstwerk zu beschädigen." Und: Das Hygienegesetz, auf das sich der Bezirksvorsteher beruft, konnten die Anwälte unter diesem Titel im Österreichischen Rechtsbestand nicht auffinden. (mm/DER STANDARD, Printausgabe, 20.10.2004)


© 2004 derStandard.at - Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.