Regelung statt Revolution
Bundesmuseen. Kulturministerin Claudia Schmied präsentiert „Reform“.
ERNST P. STROBL Wien (SN). Einer, der in den vergangenen Jahren viel Aufsehen als Museumsdirektor erregt und auch deshalb viel Gegenwind geerntet hat, bleibt gelassen. Klaus-Albrecht Schröder, Albertina-Direktor und ob seiner Sammlungs- und Ausstellungspolitik nicht unumstritten, kommentiert die „neue Museumsordnung“, die Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) am Montagabend vor Journalisten präsentiert hatte, einerseits mit Lob, andererseits mit dem Hinweis, dass da „einiges nachjustiert“ werden müsse.
Worum geht es? Seit rund zwei Jahren tagten im Auftrag und unter Mitwirkung der Ministerin Experten und Leiter der Bundesmuseen, um Überschneidungen in den Griff zu bekommen und Kompetenzen zu regeln. Viele Sitzungen, viel Papier, wie der Kultursprecher der Grünen, Wolfgang Zinggl, im SN-Gespräch feststellt. Aber: „Schmied hat wieder einmal der Mut auf halbem Wege verlassen“, sagt Zinggl. Die Ministerin habe in ihrer Verordnung, die nun den Betroffenen zur Begutachtung vorlegt wird, weder Ordnung in die Sammlungen gebracht noch Sanktionen vorgesehen. „Wer soll sich denn daran halten?“, stellt Wolfgang Zinggl die Kraft des Reformpapiers infrage.
Ein wenig „überadministriert“ findet auch Klaus-Albrecht Schröder das Papier. Laut Ministerin soll es „Klarheit und Transparenz“ in die Verteilung der „Kernkompetenzen“ folgender Museen und Institutionen bringen: Albertina (Grafik und Papierarbeiten), Belvedere (österreichische Kunst), Mumok (internationale Kunst des 20. und des 21. Jahrhunderts), MAK (angewandte Kunst an der Schnittstelle zu Design, Architektur und Gegenwartskunst), Kunsthistorisches Museum (Bildende Kunst bis zum Ende des 19. Jahrhunderts). Auch Naturhistorisches Museum, Technisches Museum und Österreichische Nationalbibliothek gehören zu den Empfängern der Verordnung.
Ein allgemeiner, für alle Institutionen wortgleicher Teil umfasst ein ausführliches Regelwerk über Verantwortlichkeiten. Ein „Besonderer Teil“ schreibt „Abstimmungserfordernisse“ oder eine Direktorenkonferenz fest und Zweckbestimmungen sowie „Vermittlungsarbeit“. Was die Sammlungen betrifft, werden spezifische Angaben gemacht und „Zweckbestimmungen“ individuell ausgelegt. Am Beispiel Albertina sind im Begutachtungsentwurf als „Leitlinie für die besondere Zweckbestimmung“ Sätze zu lesen wie „Die Kernkompetenz der Albertina besteht in der Auseinandersetzung mit Zeichnungen, Druckgrafik, Fotografien und anderen Papierarbeiten“ oder eine entsprechende „Gliederung der Sammlung“, deren Änderung eine Zustimmung des Ministeriums erfordere.
Aufgeführt werden auch Dauerleihgaben wie die Sammlungen Batliner, Forberg und Ploil. Bekanntermaßen umfassen diese Sammlungen aber auch eine beträchtliche Anzahl von Malerei. In diesem Zusammenhang klinge das Ministervorschlag „unbeholfen“, sagt Klaus-Albrecht Schröder. Denn die Albertina sei in den letzten Jahren nicht nur wegen der renovierten und offenen Prunkräume ein „anderes Haus“ geworden. Abgesehen davon, dass die Albertina über „Hunderte Werke von Malerei des 19. Jahrhunderts verfügt und die größte Plakatsammlung besitzt“, wie Schröder stolz anmerkt, könne es auch nicht „im Interesse des Ministeriums liegen, wenn die Albertina nicht auch weiterhin Ausstellungen mache mit Picasso oder Edward Munch“. Das heiße also, dass der Albertina-Direktor weiterhin so agieren wird wie bisher.
„Es ist klar, dass diese Museumsordnungen keine Revolution darstellen“, gestand Kulturministerin Schmied auch ein, sie sollten aber die „Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit“ bilden.Download der Museumsordnungen unter: www.bmukk.gv.at