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derStandard.at | Kultur | Bildende Kunst 
21.05.2002
22:11 MEZ
Rechtsstreit mit Frankfurter MAK
Das Wiener Museum für Angewandte Kunst besitzt keinen markenrechtlichen Schutz für das Kürzel MAK

Foto: APA/Pfarrhofer

München - Das Österreichische Museum für angewandte Kunst in Wien kann für seine Kurzbezeichnung MAK in Deutschland keinen markenrechtlichen Schutz beanspruchen. Zu dieser Entscheidung kam das Münchner Landgericht in einem zivilen Rechtsstreit zwischen dem MAK Wien und dem "Museum für Angewandte Kunst Frankfurt am Main", das im Internet die Domain http://www.mak.frankfurt.de/ verwendet.

Die Wiener Klägerin hatte vorgebracht, bei der Verwendung der Abkürzung "MAK" für das Frankfurter Museum könne es zur Verwechslung mit dem Wiener Haus kommen. Die dortige Einrichtung besitze zudem für "MAK" einen markenrechtlichen Schutz in Deutschland. Das Münchner Gericht befand nach Angaben vom Dienstag, die Gefahr einer Verwechslung sei nicht gegeben sei, da das Frankfurter Museum unter "mak.frankfurt" auftritt. (APA)


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