Spätestens Ende Februar werden wir mehr wissen!“, sagt der Linzer Historiker Michael John von der Kepler-Universität auf OÖN-Anfrage, wie es denn nun tatsächlich um das umstrittene Gemälde „Frauenbildnis Ria Munk“ von Gustav Klimt aus der Sammlung des Lentos stehe.
John war von der Stadt Linz mit der Recherche für ein Gutachten beauftragt worden und arbeitet „mit Hochdruck“ daran. Der schön langsam ins international Peinliche reichende Restitutionsstreit um das immerhin 15 Millionen Euro „schwere“ Gemälde scheint somit nun doch in eine finale Phase einzuschwenken.
Wie wird es nun aber wirklich weitergehen? Diverse involvierte Kunst-„Spatzen“ pfeifen ja längst das Lied von einer zwingenden Restitution des Gemäldes von den Dächern der Kulturhauptstadt Linz09.
Dazu John: „Die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Es ist ziemlich viel an Evidenz da. Aber ich bin noch dabei, die eine oder andere Quelle zu überprüfen, fehlende Verbindungsstücke zu erforschen.“ Eine hundertprozentige Beweiskette gebe es bislang noch nicht. „Aber es ist ja nicht die Schuld der Erben, dass diese Beweiskette verschüttet ist. Die haben sich schon 1947 um Restitution bemüht.“
Johns Aussagen lassen darauf schließen, dass es wahrscheinlich wie so oft in solchen Fällen ist: Die lange Zeit dazwischen wird auch ihren Teil dazu beigetragen haben.
Anders als bei dem von der Stadt Linz bereits restituierten Schiele-Werk, das eine hundertprozentige Sache war, sind bei dem Bildnis der durch Suizid aus dem Leben geschiedenen Ria Munk bislang die Stationen jedoch nicht lückenlos nachvollziehbar. Bereits vor zehn Jahren hatte die Stadt Linz einen Bericht in Auftrag gegeben.
Der damals damit beauftragte Leiter des Historischen Archivs der Stadt Linz, Walter Schuster, hat – wie im Archiv der Stadt Linz nachzulesen – in seiner umfassenden Dokumentation über die Sammlung Wolfgang Gurlitts (der Grundstock des Lentos) geschrieben, dass das Bild „verdächtig“ sei und umgehend überprüft werden sollte. Das wurde anscheinend bislang nicht wirklich mit Nachdruck verfolgt.
Die jetzt aufgrund der neuen Forschungen zu Tage tretende massive Evidenz weist jedoch fast eindeutig in die Richtung, dass das Bild – eines der Hauptwerke der Lentos-Sammlung – letztendlich an die Erben zurückgegeben werden muss. Wobei dieses „Müssen“ wohl ein moralisches werden wird, da es rein juridisch nur für die Museen des Bundes tatsächlich gilt. Das österreichische Restitutionsgesetz ist nämlich dermaßen durchlässig abgefasst, dass es die Länder und Städte Österreichs nicht bindend umfasst...
Doch wer wie Linz in seinem EU-Kulturhauptstadtjahr-Status das auch international prominent wahrgenommene Mäntelchen einer korrekten geschichtlichen Aufarbeitung und Bewältigung seiner Nazi-Vergangenheit mit Berechtigung tragen will, wird sich darum wohl nicht herumwinden können.