Wien - "Dass der Künstler noch lebt, hätte man wissen können" : Rechtsanwalt Axel Anderl sah in der ohne Absprache demontierten Skulptur Gottfried Bechtolds (der Standard berichtete) durch das Austria Center Vienna einen Präzedenzfall: Die Bearbeitung eines Kunstwerkes sei urheberrechtlich geregelt, dessen Zerstörung nicht.
Beim zweiten, von Kunsthalle Wien und Standard gemeinsam veranstalteten Kulturtalk im Project Space diskutierte Standard-Kulturchefin Andrea Schurian mit Experten darüber, wie mit Kunst im öffentlichen Raum umzugehen sei und wer bei deren Beschädigung die (politische) Verantwortung trägt. Im Falle Bechtold fühlte sich offenbar bisher kein Politiker zuständig.
Sie habe jedenfalls eine steig-ende Konsumentengesinnung bemerkt, sagte Eva-Maria Höhle, Generalkonservatorin des Bundesdenkmalamtes. Stephan Schmidt-Wulffen, Rektor der Akademie der bildenden Künste, brachte seine Erfahrungen aus Hamburg ein, wo er sich früh mit Kunst im öffentlichen Raum beschäftigt hatte: "Die Künstler müssen sich nicht wundern" , sagte er, Kunst in der Öffentlichkeit könne nicht ohne die Betroffenen gemacht werden.
Wichtig sei vor allem Respekt vor Künstlern und Werk, darin herrschte Einigkeit; ebenso, dass sich die Anforderungen verändert hätten: Nicht Erinnerungsarbeit leiste Kunst im öffentlichen Raum, sondern sie erfülle soziokulturelle Aufgaben.
Bettina Leidl, Geschäftsführerin Kunst im öffentlichen Raum, versprach mehr Vermittlung; Dietmar Steiner, Direktor des Architekturzentrums, verwehrte sich dagegen: "Ich kann doch nicht auf der Straße rumstehen und jeden fragen: ‚Verstehen Sie dieses Werk?‘" Es brauche politischen und gesellschaftlichen Druck, hielt er fest. Zustimmung kam aus dem Publikum; Künstler berichteten von ähnlichen Erfahrungen wie Bechtold. Dieser stellte klar, Geld könne den Schaden nicht beheben: "Man muss schauen, dass es nicht wieder passiert." (Andrea Heinz, DER STANDARD/Printausgabe, 23.06.2010)
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