Saliera-Prozess wird wiederholt
Berufungssenat hob Urteil aus formalen Gründen auf. Mang sei auch Erpresser.
Wien. Der Prozess
gegen Robert Mang wegen des spektakulären Diebstahls der Saliera im Mai
2003 muss wiederholt werden. Das hat der Oberste Gerichtshof gestern
fungssenat hob das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom vergangenen
September - vier Jahre Haft wegen schweren Einbruchsdiebstahls und
versuchter Nötigung - aus formalen Gründen auf. Der Vorsitzende
begründete dies mit einem "Rechtsfehler", der der ersten Instanz
unterlaufen sei. Demnach war die von Mang an die UNIQA, bei der die
Saliera versichert war, geäußerte schriftliche Drohung, das Salzfass
einzuschmelzen, falls kein Lösegeld bezahlt würde, eine versuchte
schwere Erpressung. Schlecht gesichert
Eigenen Angaben
zufolge war Mang nach einem Disco-Besuch auf die Idee gekommen, einen
schon länger geassten Plan kurzfristig in die Tat umzusetzen, indem er
über ein Baugerüst ins Museumsinnere vordrang. Bei einem regulären
Museumsbesuch war ihm aufgefallen, wie schlecht das Museum gesichert
war. "Da waren Bewegungsmelder drinnen, die wir vor 15 Jahren bei
Kunden abmontiert haben! Die schauen aus wie alte Lautsprecher!", hatte
er dazu angegeben. Das Salzfass im Wert von mindestens 36 Millionen
Euro verwahrte Mang einige Zeit unter seinem Bett, ehe er es in einem
Waldstück bei Zwettl vergrub. Er wurde am 20. Jänner 2006 festgenommen und führte die Ermittler zum Versteck der Kostbarkeit.
Robert Mang soll Versicherung erpresst haben. (Foto: APA)
Saleria des Renaissance-Künstlers Benvenuto Cellini. (Foto: KHM)
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