derStandard.at | Kultur

27.10.2003 18:10

Eine Geisel im Namen der Freiheit der Kunst
Über das "Hijacking" eines Begriffes - Eine Analyse

Im Kampf gegen den bösen Konzern Nike errang der selbsternannte Hüter der Freiheit der Kunst im öffentlichen Raum, der Verein "Public Netbase", einen Etappensieg. Das Handelsgericht Wien hat den Antrag, wonach die Netbase eine mit dem Nike-Logo versehene Box, bei der behauptet wird, Nike habe den Karlsplatz gekauft und umbenannt, abbauen muss, abgewiesen.

Aus formalen Gründen: Als ausländisches Unternehmen hätte Nike eine Prozesskostensichersellung hinterlegen müssen. Für den Fall eines Richterspruche zugunsten der Logo-Piraten. Das Resultat: Die Box – das "Kunstwerk" – bleibt. Nike seufzt: Zwischen Österreich und den USA gebe es halt kein einschlägig-bilaterales Abkommen.

Die Frage, ob rufschädigende Logopiraterie und nerviges Passantenfoppen Kunst ist, nur weil der, der es tut sich auf deren Freiheit beruft, zieht man bei Nike vor, nicht zu beantworten. Damit ist der Konzern in bester Gesellschaft von öffentlichen wie halböffentlichen Stellen. Denn das sich selbst für intellektuell haltende Stadtpublikum ist gut dressiert – und antwortet auf den Vorwurf, irgendwer beeinträchtige die Freiheit der Kunst so brav wie reflexartig: Man ruft "Pfui!"

Und das, ohne zu fragen. Schließlich ist das Leben kompliziert – und wohlerworbene Stereotype und Vorurteile helfen durch den Alltag. Dass sich Gruppen wie Public Netbase dieses Reflexes bedienen, um sich gegen jede Kritik zu immunisieren, kann man ihnen nicht verdenken: Resultat rechtfertigt Methode. Aus der Sicht des Akteurs. Aber auch aus der der Öffentlichkeit? Egal: Denn wenn die Freiheit der Kunst auch noch im im Stadtdiskurs so hippen "öffentlichen Raum" bedroht ist, sagt eh keiner ein kritisches Wort.

Denn wer neben dem Sinn auch die Rechtmäßigkeit der Kunstaufstellung in Frage stellt, meldet sich für die Doppelwatsche an: Als Feind der Freiheit der Kunst zu einen und Vereitler einer kultiviert-demokratischen Nutzung des öffentlichen Raumes zum Anderen.

Diese Geiselnahme des öffentlichen (Kunst)raumes funktioniert auch, wenn der transportierte Inhalt des Werkes und die Motivation, sich damit in die Auslage zu stellen, weit weniger zweifelhaft sind, als bei der banalen Nike-Box.

Ulrike Truger etwa – jene Bildhauerin, die ohne Genehmigung zu haben, ihren Marcus-Omofuma-Stein vor die Oper stellte – verquickt in der Diskussion um die (von niemandem in Frage gestellte) Notwendigkeit eines sichtbaren Mahnmals an Polizeigewalt, Behördenwillkür und die Wehrlosigkeit von der Staatsgewalt ausgelieferten Menschen gerne die Begriffe "Zivilcourage", "Freiheit der Kunst" und "öffentlicher Raum". Und zwar so, wie es ihrem Anliegen entgegenkommt. Mit Erfolg: Vor lauter Angst, an ihnen könne der üble Geruch des repressiven Kunstversklavers (und im konkreten Fall auch noch eines Befürworters inhumaner Abschiebungsmethoden) hängen bleiben, beeilten sich alle öffentlichen Stellen zu betonen, man werde – im Sinne der Freiheit der Kunst – im öffentlichen Raum schon einen Platz finden.

Nur: Wer sich hier der Diskussion um die Methode nicht stellt, muss auch in Zukunft so – also gar nicht – argumentieren. Sogar dann, wenn die Verehrer des Nazi- und Jagdfliegers Walter Nowotny auf die Idee kommen sollten, ihrem Idol einen Gedenkstein zu setzen. Schließlich wäre so ein Nazistein nach obiger Definition sogar dann Teil einer in ihrer Freiheit zu verteidigende Kunst im öffentlichen Raum, wenn er vor Rachel Whitereads Mahnmal am Judenplatz aufpoppte. (DER STANDARD, Printausgabe, 28.10.2003)


Von Thomas Rottenberg

Link

Public Netbase:
Nikeground


Projektseite:
Nikeground.com

Politik | Investor | Web | Sport | Panorama | Etat | Kultur | Wissenschaft | Meinung | Kinoprogramm | Zeitungsarchiv

© derStandard.at
2003