Wien - Im Mai 2008 wurden Michael Wladika und Sonja Niederacher beauftragt, die Provenienzen der Sammlung Leopold zu prüfen. Anfang 2009 sollten die ersten Ergebnisse vorliegen. Im Dezember 2009 übergaben die Forscher Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) die ersten elf Dossiers zu 23 Werken. Und nun, am Mittwoch, wurden diese auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Behandelt haben Niederacher und Wladika bisher aber nur ein Bruchteil der Sammlung: Die Stiftung Leopold verfügt allein von Schiele über 44 Gemälde und rund 180 Blätter.
Behandelt wurden zum Teil gänzlich unbedenkliche Fälle, die keiner ausführlichen Erörterung bedurft hätten: Rudolf Leopold erwarb zum Beispiel 1954 das Schiele-Bild "Entschwebung" in London direkt von Arthur Stemmer, der das Bild rund 35 Jahre besessen hatte. Es stand nie im Geruch, geraubte Kunst zu sein.
Ganz anders gelagert ist der hinlänglich bekannte Fall Jenny Steiner (Der Standard berichtete erstmals am 16. März 2000): Schieles "Häuser am Meer" wurden 1938 beschlagnahmt und in der Folge beim Dorotheum versteigert. Leopold erwarb das Gemälde 1955. Würde das Rückgabegesetz auch für die Stiftung gelten, wäre es zu restituieren. Von einer Naturalrestitution will Leopold nach wie vor nichts wissen: Er bot bisher nur eine geringe Entschädigungssumme (6,5 Millionen Euro) an.
Mit den elf Dossiers - darunter der Fall Reichel (drei Romako-Gemälde), der Fall Rieger (Kreidezeichnung von Schiele) und der Fall Duschinsky (zwei Ölgemälde von Albin Egger-Lienz) - hat sich nun ein neu eingesetztes, zehnköpfiges Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen Justizministers Nikolaus Michalek zu beschäftigen: Es soll u. a. feststellen, ob "in den vorliegenden Fällen unter den Gesichtspunkten des - wenn auch hier nicht anwendbaren - Rückgabegesetzes der Tatbestand der Entziehung vorliegt und Handlungsbedarf für den Vorstand der Leopold Privatstiftung besteht" . Wann das Gremium zu Entscheidungen gelangt sein werde, wurde nicht bekanntgegeben. Der Standard wird die Fälle demnächst genauer darstellen. (Thomas Trenkler / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4.2.2010)
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wenn man herrn leopold nachweisen kann, dass er wissentlich arisierte bilder gekauft hat, dann restituieren.
kann man das aber nicht beweisen (und das wird nach so langer zeit
faktisch unmöglich sein), dann haben die ganzen anwälte die da jetzt
versuchen den einen oder anderen jackpot zu knacken, eben pech gehabt.
wenn
man sich die berichte durchliest, wird klar, dass eh nix brandneues
drinnen steht. ausser, dass die tw. absurden thesen von den leopolds
nunmehr verschriftlicht wurden.
wozu das ganze?
es wird ohne konsequenzen bleiben, die leopolds werden sich bis ans
ende ihrer tage weigern, eindeutig entzogene bilder zurückzugeben.
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