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Rechtsstreit um das Hundertwasser-Haus in Wien

Die Betreiber des Hundertwasser-Kunsthauses dürfen vorübergehend keine Hundertwasser-Haus-Merchandising-Produkte mehr verkaufen.

Wien (APA) - Das beschied der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer "Einstweiligen Verfügung", die der APA vorliegt. Grund dafür ist ein Rechtsstreit um die Urheberschaft des Wiener Hundertwasser-Hauses. Der Architekt Josef Krawina hatte im vergangenen Jahr gerichtlich seine Rechte als "Miturheber" eingeklagt, nachdem er 1979 gemeinsam mit Friedensreich Hundertwasser die Grundstruktur des berühmten Gemeindebaus entworfen hatte.

In einem Schreiben des Anwaltes von Krawina, Michel Walter, heißt es, "dass Friedensreich Hundertwasser nicht Alleinurheber des sogenannten 'Hundertwasser-Hauses' ist. Vielmehr stehen dem bisher in den Hintergrund gedrängten, planenden Architekten em. Univ. Prof. Dipl.-Ing. Arch Josef Krawina Miturheberrechte zu. Die Rechtsnachfolger nach Friedensreich Hundertwasser müssen J. Krawina deshalb bei jeder Nutzung (auf Postern, Kunstkarten etc.) als Miturheber nennen und dürfen ohne Zustimmung des Architekten auch keine Nutzungshandlung vornehmen, die über die freie Werknutzung der 'Freiheit der Straße' hinausgeht".

1979 wurde Hundertwasser gemeinsam mit Krawina von der Stadt Wien beauftragt, das Haus in der Löwengasse zu realisieren. Der Maler durfte nämlich allein keine Architekten- und Statikerleistungen erbringen. Krawina entwarf in der Folge den eigentlichen Baukörper und fertigte ein Modell aus Balsa-Holz an. Die Fassadengestaltung übernahm dann wieder Hundertwasser, was auf Grund unterschiedlicher Geschmacksauffassungen schließlich auch zum Bruch der Zusammenarbeit führte. Krawina erhielt als Abschlagszahlung von der Stadt Wien 77.000 Euro.

Dass Krawina rund zwanzig Jahre später um die Anerkennung seiner Urheberschaft vor Gericht ging, begründete Anwalt Walter gegenüber der APA so: "Zunächst wollte er einfach seine Ruhe, dann war er lange in Berlin, und schließlich krank. Aber auf seine Rechte hat er deswegen ja nie verzichtet". In der Kanzlei Dr. Georg Zanger, die die Agenden des Kunsthauses vertritt, sieht man die Sache anders. Demnach habe Krawina seine Rechte an ein Unternehmen abgegeben, das mit Hundertwasser überworfen gewesen sein soll. Eben dieses Unternehmen soll nun ein Interesse an einer derartigen Klage gehabt haben. Details dazu will Anwalt Zanger übermorgen, Donnerstag, in einem Hintergrundgespräch vor Journalisten erläutern.
2003-02-04 14:22:40