Wiener Zeitung · Archiv


Kunstberichte

Kunstrückgabe ist keine Lex Leopold

Aufzählung Gesetzesnovelle im Parlament.

Wien. Es ist doch nicht die befürchtete Lex Leopold geworden: Die immer wieder mit Restitutionsforderungen in Zusammenhang gebrachte Privatstiftung des Sammlers Rudolf Leopold wird von der Novelle des Restitutionsgesetzes, die heute, Mittwoch, im Parlament eingebracht wird, nicht berührt.

Spektakulär sind die Konsequenzen der Novelle auch sonst nicht. Auch die oft geforderte Parteienstellung für jene, die Rückgabeansprüche erheben, bleibt ausgespart. Für glamouröse Fälle wie "Amalie Zuckerkandl" oder Vermeers "Malkunst" sehen Experten keine durch die Novelle bedingte Veränderung.

Allerdings wird der Zeitraum für Restitutionsfälle ausgeweitet, und zwar auf alle Gegenstände in unmittelbarem Bundesbesitz. Und auch auf jene Gegenstände, die zwischen 1933 und 1938 außerhalb Österreichs vom NS-Regime entzogen wurden. Dies bedeutet freilich nur eine Anpassung des Gesetzes an die in Österreich geübte Restitutions-Praxis.

Printausgabe vom Mittwoch, 07. Oktober 2009

Kommentar senden:
Name:

Mail:

Überschrift:

Text (max. 1500 Zeichen):

Postadresse:*


* Kommentare werden nicht automatisch veröffentlicht. Die Redaktion behält sich vor Kommentare abzulehnen. Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme als Leserbrief in der Druckausgabe wünschen, dann bitten wir Sie auch um die Angabe einer nachprüfbaren Postanschrift im Feld Postadresse. Diese Adresse wird online nicht veröffentlicht.

Wiener Zeitung · 1040 Wien, Wiedner Gürtel 10 · Tel. 01/206 99 0 · Mail: online@wienerzeitung.at