Kunstrückgabe ist keine Lex Leopold
Gesetzesnovelle im Parlament.
Wien.
Es ist doch nicht die befürchtete Lex Leopold geworden: Die immer
wieder mit Restitutionsforderungen in Zusammenhang gebrachte
Privatstiftung des Sammlers Rudolf Leopold wird von der Novelle des
Restitutionsgesetzes, die heute, Mittwoch, im Parlament eingebracht
wird, nicht berührt.
Spektakulär sind die Konsequenzen der Novelle auch sonst nicht. Auch
die oft geforderte Parteienstellung für jene, die Rückgabeansprüche
erheben, bleibt ausgespart. Für glamouröse Fälle wie "Amalie
Zuckerkandl" oder Vermeers "Malkunst" sehen Experten keine durch die
Novelle bedingte Veränderung.
Allerdings wird der Zeitraum für Restitutionsfälle ausgeweitet, und
zwar auf alle Gegenstände in unmittelbarem Bundesbesitz. Und auch auf
jene Gegenstände, die zwischen 1933 und 1938 außerhalb Österreichs vom
NS-Regime entzogen wurden. Dies bedeutet freilich nur eine Anpassung
des Gesetzes an die in Österreich geübte Restitutions-Praxis.
Printausgabe vom Mittwoch, 07. Oktober 2009
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