MAK: Kein geschützer Name in Deutschland

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Das Österreichische Museum für Kunst und Industrie in Wien kann für seine Kurzbezeichnung MAK in Deutschland keinen markenrechtlichen Schutz beanspruchen.

Zu dieser Entscheidung kam das Münchner Landgericht in einem zivilen Rechtsstreit zwischen dem MAK Wien und dem Museum für Angewandte Kunst in Frankfurt am Main, das im Internet die Domain http://www.mak.frankfurt.de/ verwendet (Aktenzeichen 4 HKO 21760/01). Die Wiener Klägerin hatte vorgebracht, bei der Verwendung der Abkürzung MAK für das Frankfurter Museum könne es zur
Verwechslung mit dem Wiener Haus kommen. Die dortige Einrichtung besitze zudem für MAK einen markenrechtlichen Schutz in Deutschland.
Das Münchner Gericht befand nach Angaben vom Dienstag, die Gefahr einer Verwechslung sei nicht gegeben sei, da das Frankfurter Museum
unter mak.frankfurt auftritt.

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Museum für angewandte Kunst Wien
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