Galerist muss verschwundenes Kunstwerk von Martin Kippenberger und
Albert Oehlens bezahlen
Köln - 15.000 Euro Schadenersatz für eine verschwundene
Luftmatratze - darauf haben sich am Freitag eine Kunstprofessorin und
ein Galerist geeinigt. Allerdings ging es nicht um irgendeine
Schwimmunterlage: Gegenstand des Disputs vor dem Kölner
Oberlandesgericht war die von den Künstlern Martin Kippenberger und
Albert Oehlens 1983 gestaltete "Blaue Luftmatratze". Darauf hatten
die beiden eine als Psychogramm bezeichnete Aufschrift sowie zwei
Fotos aufgebracht, die sie beide mit Sonnenbrillen und
herausgestreckten Zungen zeigten.
Zahlen muss der Galerist, den die Eigentümerin mit dem Verkauf des
Stücks beauftragt hatte. Nach dessen Angaben aber kam das Kunstwerk
nie bei ihm an. Das Gericht hielt den Galeristen für ersatzpflichtig,
da er für den von ihm beauftragten Spediteur hafte. Es kam zum
Vergleich, nachdem die Professorin zunächst 20.000 Euro gefordert
hatte. (APA/dpa)