08.11.2002 12:44
Ende der MAKen
MAK Wien zwingt
mak.frankfurt gerichtlich zur Umbenennung
Wien - Das Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK Wien) hat
sich in einem Rechtsstreit mit dem Museum für angewandte Kunst in Frankfurt
(mak.frankfurt) durchgesetzt. Das deutsche Museum darf die Marke "MAK" nicht
verwenden und muss sich umbenennen, entschied nach Angaben des MAK Wien das
Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag.
Damit hat das OLG die
Entscheidung des Landesgerichtes München vom 11. April aufgehoben und der Klage
des MAK Wien gegen das mak.frankfurt nahezu vollinhaltlich stattgegeben, heißt
es in einer Aussendung des MAK Wien. Die zunächst vom Landesgericht München
verneinte Verwechslungsgefahr zwischen der von beiden Museen verwendeten Marke
"MAK" sei vom OLG München voll anerkannt worden.
Die Umbenennung des
ehemaligen Museums für Kunsthandwerk Frankfurt in mak.frankfurt im Winter 2000,
die nach einem Besuch des Frankfurter Direktors im MAK Wien erfolgt sei, müsse
nun rückgängig gemacht werden. Gleichzeitig sei die Verwendung des
gleichlautenden Logos als auch das Auftreten im Internet unter der Domain mak.frankfurt untersagt
worden, heißt es in der Aussendung des Wiener Museums. (APA)