"Bildnis Wally": Stiftung Leopold geht nun ins Gerichtsverfahren
Was wusste Leopold?
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Streitfall seit 1998: Das "Bildnis Wally" von Egon Schiele aus der
Sammlung Leopold wurde in den USA beschlagnahmt. Nun kommt es zum
Gerichtsverfahren. Foto: apa
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Kein Zeithorizont absehbar.
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Entscheidende Frage: Was wusste Leopold 1997?
Wien.
Die Stiftung Leopold geht ins Gerichtsverfahren um das nach dem Ende
einer Schiele-Ausstellung in New York beschlagnahmte Gemälde "Wally".
Nachdem bisher nur Rechtsfragen verhandelt worden seien, habe die
Richterin nun entschieden, dass sie ein Hauptverfahren haben wolle, gab
Andreas Nödl, Anwalt und Vorstandsmitglied der Leopold Stiftung,
bekannt. Bei dem Verfahren in den USA werde es darum gehen, ob der
Sammler Rudolf Leopold zum Zeitpunkt der Einfuhr des "Bildnis Wally" in
die USA gewusst habe, dass das Bild gestohlen sei.
Weder Rudolf Leopold noch der Staatsanwalt haben die zuständige
Richterin Loretta Preska mit ihren Sachverhaltsdarstellungen auf ihre
Seite ziehen können. Daher hält die Richterin ein Gerichtsverfahren für
gerechtfertigt. Sie hat die Parteien aufgefordert, bis 14. Oktober
darzulegen, ob sie einen Geschworenenprozess benötigen.
Bisher sieht es so aus, dass die Staatsanwaltschaft zwar einen
hinreichenden Verdacht belegen konnte, demzufolge Rudolf Leopold
wusste, dass "Wally" gestohlen worden war beziehungsweise er es
absichtlich vermieden hatte, diesen Umstand zur Kenntnis zu nehmen.
Allerdings kann die Stiftung im Verfahren noch beweisen, dass dem nicht
so sei.
Nicht Verfahrensgegenstand ist das heutige Wissen über die Vorgänge
um das Bild – "heute wissen wir alles", so Nödl, der in
Restitutionsangelegenheiten bereits erfahren ist. Er saß in jenem
Schiedsgericht, das unter anderem die Rückgabe der "Goldenen Adele" an
Maria Altmann entschied.
Verwickelter Fall
Leopold hätte vom Diebstahl des Bildes gewusst haben müssen. Sei er
davon ausgegangen, dass die Übergabe des Bildes im Konsens, wenn auch
eines "unter Zwang zustande gekommenen Konsenses", erfolgt sei, so
Nödl, müsse das Bild an Leopold zurückgegeben werden.
Könne man etwa nachweisen, dass 1939 Geld an die Kunsthändlerin Lea
Jaray-Bondi, deren Erben das Bild nun beanspruchen, geflossen sei,
müsse man wohl von einem Konsens ausgehen. Dabei spiele auch keine
Rolle, dass der Kunsthändler Friedrich Welz im Zuge der Arisierung
ihrer Galerie Druck auf Jaray-Bondi ausgeübt habe.
Wann mit einer Entscheidung im Verfahren zu rechnen ist – die
bisherigen Schritte haben immerhin mehr als ein Jahrzehnt in Anspruch
genommen –, kann Nödl nicht einschätzen. Wichtig werde jedenfalls sein,
welchen Eindruck Leopold selbst bei seiner Aussage machen werde.
Von der Leopold Museum-Privatstiftung heißt es zu den jüngsten
Entwicklungen lediglich, man gebe "aus grundsätzlichen Gründen zu einem
laufenden Gerichtsverfahren keine Stellungnahme ab".
Zinggl ist empört
Der Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl meint dazu in einer
Aussendung: "Es ist höchste Zeit, Leopolds völlig unverantwortlichem
Treiben Einhalt zu gebieten." "Das ist ein politisches Problem, dem
sich Ministerin Schmied endlich stellen muss."
Der eigentliche Skandal bestehe darin, "dass Rudolf Leopold der
Republik offenbar wissentlich Diebesgut verkauft hat und nun seit elf
Jahren jährlich 500.000 Euro aus Steuergeld ausgibt, um diesen
Tatbestand zu vertuschen", ist Zinggl empört. "Die Prozesskosten liegen
jetzt schon deutlich höher als der Wert des Bildes."
Printausgabe vom Samstag, 10. Oktober 2009
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