Künstler will documenta-Teilnahme einklagen

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Weil er nicht zur documenta 11 eingeladen wurde, will der Künstler Werner Hahn aus Gladenbach (Hessen) die Macher der Kasseler Weltkunstschau verklagen. Er wolle ein demokratischeres Auswahlverfahren erreichen, erklärte Hahn am Mittwoch. Es sei grundgesetzwidrig, wenn der documenta-Leiter "ohne jede öffentliche Kontrolle über die künstlerische Konzeption" entscheide. Der streitbare Künstler versucht seit mehr als zehn Jahren vergeblich seine Teilnahme bei einer documenta gerichtlich durchzusetzen.

Mit seinen als "Justiz-Kunst" deklarierten Klagen, die er bereits durch mehrere Instanzen getrieben hat, strebt Hahn nach eigenen Angaben die "Demokratisierung und Pluralisierung der staatlichen Kunstförderung" an. Die derzeit herrschende "Willkür" bei der Auswahl der documenta-Künstler verstoße gegen das Gebot von Kunstfreiheit und Chancengleichheit des Grundgesetzes, ist der verschmähte Künstler überzeugt. Die Gerichte sahen das bislang anders: Das Kasseler Verwaltungsgericht sprach Hahn 1996 gar die Klagebefugnis ab, da er vom Gesellschaftsvertrag der documenta GmbH nicht persönlich benachteiligt werde.
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