VN Do, 17.1.2002

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Rückgabegesetz trifft Stiftung Leopold

Wien (VN, APA) Sechs Gemälde von Gustav Klimt (an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer), eines von Edward Munch (an die Erben nach Alma Mahler-Werfel), ein Aquarell von Moritz Daffinger (an die Erben nach Lothar Körner), zwei Gemälde von Georg Ferdinand Waldmüller (an die Erben nach Gertrude von Felsövany) sowie zwei Stillleben eines unbekannten österreichischen Malers (an die Erben nach Paul Wittgenstein) - das sind gemäß einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) jene Kunstgegenstände, deren Rückgabe bisher von der Restitutionskommission zurückgewiesen wurde.

Zwei weitere Punkte der im November eingebrachten Anfrage der Grünen betrafen die Sammlung Leopold. Zwei Kunstwerke der Leopold-Museum-Privatstiftung wären derzeit Gegenstand von Gerichtsverfahren, heißt es: "Zum Bild ,Der Sensendengler` von Albin Egger-Lienz ist ein Verfahren in Wien anhängig. Außerdem wird vor einem Bundesgericht im Staate New York die Frage geprüft, ob die Beschlagnahme des Bildes ,Wally` zu Recht erfolgt ist. Der mit der rechtsfreundlichen Vertretung der Leopold-Museum-Privatstiftung in Sachen ,Wally` betraute Rechtsanwalt William M. Barron (Kanzlei Walter, Conston, Alexander & Green) rechnet mit einer Entscheidung im ersten Halbjahr 2002."




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