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Kunst am Bau ist Pflicht in Oberösterreich
Kunst am Bau: viel und heiß diskutierte Thematik. Seit 2000 gibt es auf Vorschlag des Landeskulturbeirates den Zusatz beim oö. Kulturförderungsgesetz, bei Hochbauten des Landes eine "integrierte künstlerische Gestaltung anzustreben". Und zwar in der Höhe von 1,5 Prozent der Gesamtsumme des Bauwerkes. Für Gemeinden gilt diese Bestimmung, wenn das Land mehr als 50 Prozent der Bausumme für ein Bauwerk dazu zahlt.

Nun gibt es eine erste Bilanz seit 2000. Landeshauptmann Josef Pühringer meint, dass "ich unter gesamtkünstlerischer Gestaltung vor allem eine ordentliche Architektur verstehe. Denn es nützt gar nichts, wenn in Gängen Bilder hängen, aber das Bauwerk ist nicht zum Anschauen." Zwischen 2000 und 2004 wurden 97 Bauprojekte begonnen, auf die die Bestimmungen zutreffen, bei 34 Projekten wurde Kunst am Bau erfüllt. In der Größenordnung von 2200 Euro für ein Wandbild im Arbeiterheim Ebensee über 15.500 Euro für die Innen- und Außenwandgestaltung beim Kindergartenneubau in Lambach bis hin zu 945.000 Euro für Innen- und Außengestaltung beim Um- und Neubau des Wagner-Jauregg-Krankenhauses in Linz. (sin)

OÖnachrichten vom 23.06.2005
 
   



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