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Kunst am Bau ist Pflicht in
Oberösterreich |
Kunst am Bau: viel und heiß diskutierte
Thematik. Seit 2000 gibt es auf Vorschlag des
Landeskulturbeirates den Zusatz beim oö.
Kulturförderungsgesetz, bei Hochbauten des Landes eine
"integrierte künstlerische Gestaltung anzustreben". Und zwar
in der Höhe von 1,5 Prozent der Gesamtsumme des Bauwerkes. Für
Gemeinden gilt diese Bestimmung, wenn das Land mehr als 50
Prozent der Bausumme für ein Bauwerk dazu zahlt.
Nun
gibt es eine erste Bilanz seit 2000. Landeshauptmann Josef
Pühringer meint, dass "ich unter gesamtkünstlerischer
Gestaltung vor allem eine ordentliche Architektur verstehe.
Denn es nützt gar nichts, wenn in Gängen Bilder hängen, aber
das Bauwerk ist nicht zum Anschauen." Zwischen 2000 und 2004
wurden 97 Bauprojekte begonnen, auf die die Bestimmungen
zutreffen, bei 34 Projekten wurde Kunst am Bau erfüllt. In der
Größenordnung von 2200 Euro für ein Wandbild im Arbeiterheim
Ebensee über 15.500 Euro für die Innen- und
Außenwandgestaltung beim Kindergartenneubau in Lambach bis hin
zu 945.000 Euro für Innen- und Außengestaltung beim Um- und
Neubau des Wagner-Jauregg-Krankenhauses in Linz. (sin)
vom 23.06.2005 |
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