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derStandard.at | Kultur | Bildende Kunst 
09.01.2004
14:42 MEZ
Verfassungsrichter lehnen Beschwerde gegen "Kunst-Stücke"-Einstellung ab
"Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg"

Die Einstellung der ORF-Kulturfläche "Kunst-Stücke" ließ vor über einem Jahr die Wogen hochgehen und beschäftigte auch den Bundeskommunikationssenat. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich mit dieser Frage aber nicht beschäftigen. Die Behandlung der Beschwerde von Gerhard Ruiss (IG Autorinnen und Autoren) gegen das Aus für die langjährige ORF-Kunstsendung haben die Verfassungsrichter nun abgelehnt. Begründet wird dies damit, dass die Beschwerde "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat", wie es in dem VfGH-Beschluss heißt.

Die Kunstschaffenden hatten Mitte 2002 eine Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat (BKS) eingebracht, wonach die Einstellung der "Kunst-Stücke" dem Bildungs- und Kulturauftrag des ORF, der im ORF-Gesetz verankert ist, widerspreche. Der BKS gab dem aber nicht Recht, daraufhin wurde der VfGH befasst.

Erfolglos

Die Höchstrichter begründeten ihre Einschätzung der Erfolglosigkeit mit einem Verweis auf ihre bisherige Rechtsprechung in Sachen ORF-Gesetz. So hatte der VfGH anlässlich einer Beschwerde der Wiener Landesregierung etwa festgestellt, dass das ORF-Programm in einem "größeren Rahmen" zu beurteilen sei. Einer Argumentation, dass die Abschaffung einer einzelnen Sendung gegen die Freiheit der Meinungsäußerung verstoße - wie von Ruiss vertreten -, räumte man daher offensichtlich keine Erfolgschancen ein.

Die Beschwerde wurde nun dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten. (APA)


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