Die Kunstschaffenden hatten Mitte 2002 eine Beschwerde beim Bundeskommunikationssenat (BKS) eingebracht, wonach die Einstellung der "Kunst-Stücke" dem Bildungs- und Kulturauftrag des ORF, der im ORF-Gesetz verankert ist, widerspreche. Der BKS gab dem aber nicht Recht, daraufhin wurde der VfGH befasst.
Erfolglos
Die Höchstrichter begründeten ihre Einschätzung der Erfolglosigkeit mit einem Verweis auf ihre bisherige Rechtsprechung in Sachen ORF-Gesetz. So hatte der VfGH anlässlich einer Beschwerde der Wiener Landesregierung etwa festgestellt, dass das ORF-Programm in einem "größeren Rahmen" zu beurteilen sei. Einer Argumentation, dass die Abschaffung einer einzelnen Sendung gegen die Freiheit der Meinungsäußerung verstoße - wie von Ruiss vertreten -, räumte man daher offensichtlich keine Erfolgschancen ein.
Die Beschwerde wurde nun dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgetreten. (APA)