13.10.2002 20:27
Überraschung an der Steuerfront
Spenden an Privatmuseen sind absetzbar
Wien - Bis vor kurzem waren nur Spenden an "Museen von
Körperschaften öffentlichen Rechts", also zum Beispiel die meisten Bundes- und
Landesmuseen, als Betriebsausgaben beziehungsweise als Sonderausgaben
abzugsfähig. Doch seit 5. Oktober sind dies auch Zuwendungen an "Museen von
anderen Rechtsträgern". Die bisherige Bestimmung wurde kurzerhand - und etwas
überraschend - mit dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz
novelliert.
Spenden sind allerdings nur dann abzugsfähig, wenn das
bedachte Museum einen öffentlichen Zugang hat und Sammlungsgegenstände zur Schau
stellt, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller
Hinsicht von "gesamtösterreichischer Bedeutung" sind. Ob ein Museum diese
Voraussetzungen erfüllt oder nicht, entscheidet das Bildungsministerium: Es
prüft auf Antrag die "gesamtösterreichische Bedeutung" und stellt, wenn diese
(nach welchen Kriterien auch immer) vorliegt, eine Bescheinigung aus.
Dem Wiener Wirtschaftsanwalt Martin Maxl fiel dieser Gesetzestext auf -
und er ist sich sicher, dass dessen Verfassung in erster Linie für die Sammlung
Essl vorgenommen wurde. Sektionschef Peter Mahringer bestätigt den Verdacht
gegenüber dem STANDARD: "Karlheinz Essl hat die Novelle angeregt
und betrieben." Der Kunstsammler und Unternehmer habe auch bereits um eine
Bescheinigung angesucht.
Eine Erleichterung
Weitere
Nutznießer könnten zum Beispiel das Ferdinandeum in Innsbruck, das zwar ein
Landesmuseum ist, aber von einem Verein geführt wird, und das Haus der Natur in
Salzburg sein. Das an sich mühsame Finden von Sponsoren wird durch diese neue
Regelung erheblich erleichtert, weil diese eben ihre Zuwendungen bis zu einer
definierten Größenordnung abschreiben können.
Im Finanzministerium stößt
die Gesetzesnovelle allerdings manchen sauer auf. Weil sie in letzter Sekunde
hineinreklamiert worden sei. Und weil die Bestimmungen sehr eng gefasst sind:
Nur wenige Museen können von der neuen Regelung profitieren. Zudem fehlt die
Einschränkung der Gemeinnützigkeit einer Institution. Doch dann hätte die
Sammlung Essl nichts von der Gesetzesnovelle: Sie ist eine Privatstiftung. Im
Finanzministerium spricht man daher von einer "Lex Essl".
Karlheinz Essl
kann nun zehn Prozent der Gewinne seiner Fritz-Schömer-GmbH, die den
Museumsbetrieb großteils finanziert, von der Steuer absetzen. Gegenüber dem
STANDARD spricht er von einer Gleichstellung der Privatmuseen
gegenüber den Museen der öffentlichen Hand, die seiner Meinung nach längst
fällig gewesen wäre. (Thomas Trenkler / DER STANDARD, Printausgabe, 14.10.2002)