text breit  text schmal  
drucken 
Bilder keine Bilder

derStandard.at | derStandard.at | Kultur | Bildende Kunst 
02. Dezember 2008
11:12 MEZ

>>> Eine Kettenreaktion wird fortgesetzt
Die zentralen Objekte und Requisiten des legendären Kunstfilms "Der Lauf der Dinge" fassten Peter Fischli und David Weiss zu einer Installation zusammen - Von Olga Kronsteiner

Links:
Fischli & Weiss (Wikipedia)
Der Lauf der Dinge (MedienKunstNetz)

 
1 Mio. Franken für "Der Lauf der Dinge"
Peter Fischlis und David Weiss' Installation und Film der documenta 1987 erzielte in Zürich neuen Höchstpreis für die Künstler

Zürich - Die Installation "Der Lauf der Dinge" sowie der gleichnamige Kurzfilm der Zürcher Künstler Peter Fischli und David Weiss sind am Montag in Zürich für 1,02 Mio. Franken (668.327 Euro) versteigert worden. Laut Auktionshaus Christie's ist das ein neuer Höchstpreis für ein Werk von Fischli/Weiss. Der Schätzpreis lag bei 900.000 bis 1,5 Millionen Franken. Der Käufer ist ein europäischer Privatsammler.

Der Erlös aus der Versteigerung fließt der Alfred Richterich Stiftung zu. Die Stiftung fördert seit über 20 Jahren jährlich bis zu 80 kulturelle, karitative und ökologische Projekte in der Schweiz. Das Werk, eine Ikone der Schweizer Gegenwartskunst, befand sich in der Privatsammlung der Stiftung.

"Der Lauf der Dinge" gehört zu den meist gesehenen Kunstfilmen aller Zeiten und machte die beiden Zürcher Künstler weltberühmt. Er wurde für die documenta 1987 produziert. Der 30-minütige Film zeigt die Kamerafahrt entlang eines 40 Meter langen Aufbaus mit verschiedensten Gegenständen. Nach dem Dominoprinzip werden dabei die Bewegungsimpulse an den nächsten Gegenstand weitergegeben.

Das Gesamtwerk von Peter Fischli (1952) und David Weiss (1946) reicht von Videosequenzen und Fotografien über Plastiken aus verschiedenen Materialien wie Lehm, Polyurethan oder alltäglichen Gebrauchsgegenständen bis zu multimedialen Arbeiten. (APA/sda)

Diesen Artikel auf http://derStandard.at lesen.

© 2008 derStandard.at - Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.