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Fötus-Skulptur soll in Berner Schau wieder gezeigt werden




Das umstrittene Kunstwerk „Ruan“ von Xiao Yu in der Berner Ausstellung „Mahjong – Chinesische Kunst aus der Sammlung Sigg“ soll wieder aufgestellt werden. Das war das Ergebnis eines Symposiums, dass das Kunstmuseum Bern mit Vertretern aus Theologie, Ethik, Kunst, Sinologie, Rechtwissenschaften und Philosophie gestern in seinem Haus veranstaltet hat. Die Experten waren sich in der abschließenden Diskussion einig, das die seit Anfang August aufgrund einer Klage des 29jährige Journalisten, Historikers und Mitglieds der Jungen Schweizerischen Volkspartei, Adrien de Riedmatten, entfernte, mehrteilige Skulptur wieder in die Ausstellung integriert werden soll. Der Unmut an der Arbeit des 1965 geborenen Chinesen erregte sich an einem Zwitterwesen aus menschlichen und tierischen Teilen. Xiao Yu hat den Kopf eines toten Fötus auf den Körper einer Möwe gepflanzt, die Verbindung in Präparateflüssigkeit gelegt und dann in einem Glas dem Publikum dargeboten.

An dem öffentlichen Symposium, das von rund 300 Personen mitverfolgt wurde, nahmen die Künstlerin Miriam Cahn, die Philosophin Ursula Pia Jauch, die Theologin Irene Neubauer, die Sinologin Andrea Riemenschnitter, der Ethiker Beat Sitter-Liver, der Jurist Peter Studer und Matthias Frehner, Kunsthistoriker und Direktor des Kunstmuseums Bern, teil. Obwohl differenziert und kontrovers diskutiert wurde, waren sich die Teilnehmer in der Schlussrunde unerwartet aber nuanciert einig, dass das Werk in die Ausstellung gehöre, allerdings in einem Rahmen, der die Sensibilität der Ausstellungsbesucher respektiere. Die abschließende Plenumsdiskussion unterstützte mehrheitlich die Meinung des Podiums.

Die Museumsleitung wird nun nach der Auswertung der Diskussion und weiteren Gesprächen mit dem Stiftungsrat, mit dem Sammler Uli Sigg, aus dessen Sammlung alle Exponate der Ausstellung stammen, aber auch mit der Polizei bezüglich den Sicherheitsrisiken entscheiden, ob und wie das Werk wieder in die Ausstellung eingebunden werden kann. Inzwischen wurde die Klage de Riedmattens wegen „Gewaltdarstellung“, „Störung des Totenfriedens“ und „Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“ vom Untersuchungsrichteramt zurückgewiesen. Das Kunstmuseum Bern hat seinerseits nun Anzeige gegen Adrien de Riedmatten wegen „Verleumdung“ gestellt.



23.08.2005

Quelle/Autor:Kunstmarkt.com/Ulrich Raphael Firsching

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