Das umstrittene Kunstwerk „Ruan“ von Xiao Yu in der Berner Ausstellung
„Mahjong – Chinesische Kunst aus der Sammlung Sigg“ soll wieder
aufgestellt werden. Das war das Ergebnis eines Symposiums, dass das
Kunstmuseum Bern mit Vertretern aus Theologie, Ethik, Kunst, Sinologie,
Rechtwissenschaften und Philosophie gestern in seinem Haus veranstaltet
hat. Die Experten waren sich in der abschließenden Diskussion einig,
das die seit Anfang August aufgrund einer Klage des 29jährige
Journalisten, Historikers und Mitglieds der Jungen Schweizerischen
Volkspartei, Adrien de Riedmatten, entfernte, mehrteilige Skulptur
wieder in die Ausstellung integriert werden soll. Der Unmut an der
Arbeit des 1965 geborenen Chinesen erregte sich an einem Zwitterwesen
aus menschlichen und tierischen Teilen. Xiao Yu hat den Kopf eines
toten Fötus auf den Körper einer Möwe gepflanzt, die Verbindung in
Präparateflüssigkeit gelegt und dann in einem Glas dem Publikum
dargeboten.
An dem öffentlichen Symposium, das von rund 300 Personen mitverfolgt
wurde, nahmen die Künstlerin Miriam Cahn, die Philosophin Ursula Pia
Jauch, die Theologin Irene Neubauer, die Sinologin Andrea
Riemenschnitter, der Ethiker Beat Sitter-Liver, der Jurist Peter Studer
und Matthias Frehner, Kunsthistoriker und Direktor des Kunstmuseums
Bern, teil. Obwohl differenziert und kontrovers diskutiert wurde, waren
sich die Teilnehmer in der Schlussrunde unerwartet aber nuanciert
einig, dass das Werk in die Ausstellung gehöre, allerdings in einem
Rahmen, der die Sensibilität der Ausstellungsbesucher respektiere. Die
abschließende Plenumsdiskussion unterstützte mehrheitlich die Meinung
des Podiums.
Die Museumsleitung wird nun nach der Auswertung der Diskussion und
weiteren Gesprächen mit dem Stiftungsrat, mit dem Sammler Uli Sigg, aus
dessen Sammlung alle Exponate der Ausstellung stammen, aber auch mit
der Polizei bezüglich den Sicherheitsrisiken entscheiden, ob und wie
das Werk wieder in die Ausstellung eingebunden werden kann. Inzwischen
wurde die Klage de Riedmattens wegen „Gewaltdarstellung“, „Störung des
Totenfriedens“ und „Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz“ vom
Untersuchungsrichteramt zurückgewiesen. Das Kunstmuseum Bern hat
seinerseits nun Anzeige gegen Adrien de Riedmatten wegen „Verleumdung“
gestellt.
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