Wie viele Kunstwerke jüdischer Bürger in der NS-Zeit insgesamt beschlagnahmt wurden, weiß heute niemand. Bis 1949 wurden jedenfalls 13.000 Objekte an ihre rechtmäßigen Eigner oder deren Nachkommen zurückgegeben – sofern sie sich aktiv darum bemühten. Auf Grund des Ausfuhrverbotsgesetzes der Republik Österreich kam es immer wieder zu umstrittenen Entscheidungen und „Abtauschgeschäften“, wodurch sich legal zwar korrekte, aber moralisch fragwürdige Eigentumsverhältnisse ergaben. 1996 erfolgte die „Mauerbach-Auktion“, gedacht als abschließende Geste der österreichischen Rückstellungs- und Entschädigungspolitik: Kunstschätze waren 1995 der jüdischen Gemeinde übergeben worden. Im Auktionshaus Christie’s wurden 8000 Exponate zu Gunsten der Opfer der Diebstähle versteigert.
1998 wurde im Parlament das „Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen“ beschlossen.
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