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Kunstwerk verloren: München muss Haacke entschädigen

04.04.2008 | 15:24 |  (DiePresse.com)

Das Kunstwerk "Die Fahne hoch" sollte auf einer Ausstellung gezeigt werden. Es wurde noch vor der Eröffnung entfernt und war seitdem nicht mehr auffindbar. Das Gericht sprach dem Künstler 11.500 Euro zu.

Der Konzeptkünstler Hans Haacke bekommt von der Stadt München 11.500 Euro Entschädigung für sein verloren gegangenes Werk "Die Fahne hoch". Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht München I am Freitag der Klage des 71-Jährigen weitgehend stattgegeben. Ursprünglich hatte Haacke 13.500 Euro gefordert. Die 2.000 Euro für angeblichen Arbeitsaufwand habe er jedoch nicht belegen können, befand das Gericht.

Der in New York lebende Künstler hatte 1991 anlässlich des Golfkrieges für die Gruppenausstellung "ArgusAuge" des Städtischen Lenbachhauses das Werk "Die Fahne hoch" geschaffen. Mit dem Konzeptkunstwerk wollte er deutsche Firmen anprangern, die mit dem Irak Geschäfte machten.

Eigentum verletzt

Die damalige Ruhrgas AG erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Installation, die am Tag vor der Ausstellungseröffnung entfernt wurde. Seither waren die Fahnen verschwunden. Haacke erinnerte sich anlässlich einer Retrospektive zu seinem 70. Geburtstag daran. Er verlangte vergeblich die Rückgabe und reichte schließlich Klage auf Schadenersatz ein.

Die Stadt München habe das Eigentum des Künstlers verletzt, begründete Richter Maximilian Laubmeier die noch nicht rechtskräftige Entscheidung. Das Werk "Die Fahne hoch" sei ihr nicht übereignet worden. Sie habe das Kunstwerk nicht ordnungsgemäß gelagert und sich damit einer Pflichtverletzung schuldig gemacht.

(Ag.)


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