Wie bitte? MAP!
W as heißt „MAP“? Das ist vertraulich. Wofür stehen diese Buchstaben? Das ist geheim. Wem gehört diese Sammlung? Das darf nicht gesagt werden. Wie heißt der Sammler? Der Name wird nicht genannt.
So ungefähr geht ein Frage-Antwort-Spiel mit dem Direktor oder dem Sammlungsleiter des Museums der Moderne Salzburg über eine der umfangreichsten Dauerleihgaben, die dieses Museum je übernommen hat und aus der ein Teil ab heute, Samstag, ausgestellt ist. Doch wie geheim darf eine Sammlung bleiben, die ein öffentliches Museum übernimmt?
Dauerleihgaben sind ein Tausch: Der Sammler überlässt seine Kunstwerke einem Museum, das diese ausstellt und zudem Kosten für Kuratierung, weitere Erforschung, Lagerung wie Versicherung übernimmt. Dafür erweitert das Museum seine Bestände, mit denen es seine Ausstellungen anreichern und die es selbst weiterverleihen kann, um dafür andere Leihgaben zu besorgen.
Wie kostbar die Sammlung „MAP“ für das MdM ist, zeigt folgende Relation: Um das Ankaufsbudget eines gesamten Jahres könnte er vermutlich nicht einmal ein einziges Werk von Jörg Immendorff oder Markus Lüpertz erwerben, erläuterte Direktor Toni Stooss. Nun verfügt er über etwa 400 Kunstwerke aus „MAP“.
Seit jeher ist es üblich, dass private Leihgeber nicht genannt werden. In Bildbeschriftungen oder in Katalogen steht oft „private Leihgabe“. Doch wie ist das bei einem riesigen Konvolut zu handhaben, das jahrelang den Auftritt eines Landesmuseums prägen wird, und dessen Verwahrung und Ausstellung mit Subvention mitfinanziert wird? Genügt es da, froh zu sein über die Bescheidenheit der Gönner und deren Verzicht auf huldigende Nennung? Und wenn einzelne anonyme Leihgaben zulässig sind, aber eine ganze anonyme Sammlung problematisch wird, wo ist die Grenze zu ziehen?
Bei wachsendem Reichtum in privaten Sammlungen und schwindenden Ankaufsbudgets in öffentlichen Museen wird es nötig, über die Zulässigkeit von Anonymität nachzudenken.