Einrichtung von Service-Zentrum geplant

24. August 2010, 14:54

Entwurf für "KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz" in den Ministerrat eingebracht - Ruiss: "Zehnjährige Verspätung"

Wien - Mit einem neuen "KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz", dessen Entwurf heute, Dienstag, von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in den Ministerrat eingebracht wurde, sollen Ergebnisse einer interministeriellen Arbeitsgruppe umgesetzt und Verbesserungen in der sozialen Situation der Kunstschaffenden erreicht werden. Bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) soll ein KünstlerInnen-Servicezentrum eingerichtet werden. Außerdem wird es künftig möglich sein, die selbstständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhend zu melden.

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Durch eine derartige Ausnahme von der Pflichtversicherung für die Zeit des Ruhens werde "ein formales Hindernis für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beseitigt", hieß es in einer Aussendung von Sozial- und Kulturministerium. "Diese neue gesetzliche Regelung soll die bürokratischen Wege der KünstlerInnen erleichtern", die sich so "voll und ganz ihrem künstlerischen Schaffen widmen" könnten, wurde Hundstorfer zitiert. Und Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) freute sich über "einen notwendigen Schritt, um die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler in Österreich zu verbessern".

Dass es sich dabei "überhaupt nicht um eine substanzielle Verbesserung" handelt, merkte der Leiter der IG Autorinnen und Autoren, Gerhard Ruiss, an. Immerhin sei es aber nie zu spät für "jede noch so geringe Erleichterung". Der Tenor unter den Anmerkungen der Künstlervertreter zu dem Gesetzesvorschlag sei "Verwunderung" gewesen: "Warum etwas mit zehnjähriger Verspätung nachgereicht wird, was von Anfang an hätte sein müssen und können." Dem angepeilten Ziel, "in der verwirrenden Situation der Künstlerversicherung alles unter ein Dach zu bekommen" sei man kaum näher. In der angekündigten Service-Stelle könne man aber nun, so Ruiss, "vielleicht immerhin eine Auskunft erwarten, wenn man eine Anfrage stellt". (APA)

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ab jetzt darf ich mein gewerbe ruhend stellen...

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