Humer "vollinhaltlich geständig"
"Bei der Statue handelt es sich um eine Sache von allgemein anerkannten künstlerischem Wert im Sinne des Paragrafen 126 des Strafgesetzbuches. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren", erläuterte Staatsanwältin Barbara Feichtinger am Montag. Humer habe sich "vollinhaltlich geständig" gezeigt.
Salzburg Foundation beziffert Schaden auf 35.000 Euro
Weiters werde geprüft, ob der Schaden einen Wert von 3.000 Euro übersteigt, was ebenfalls einer schweren Sachbeschädigung zuzuordnen wäre. Die Salzburg Foundation, die das Kunstwerk "Hommage an Mozart" um 500.000 Euro in Auftrag gegeben hatte, sprach gegenüber der Justiz von einem 35.000 Euro hohen Verlust. Der Staatsanwaltschaft liegen aber noch keine Berechnungsgrundlagen vor. Der Untersuchungsrichter müsse die Schadenshöhe noch abklären, sagte Feichtinger.
"so mach ich aus dem scheußlichen Ding wenigstens einen Papageno"
Mit dem Worten "so mach ich aus dem scheußlichen Ding wenigstens einen Papageno" hatte Martin Humer die Skulptur am Ursulinenplatz vor Medienvertretern und laufenden Kameras nach seinem Geschmack umgestaltet. "Die Statue hat mit Kunst nichts zu tun, sie ist eine Art Pornografie", entrüstete sich der pensionierte Fotograf, der sich nach eigenen Angaben auch "Obmann der Christlich-Sozialen Bewegung Österreichs" bezeichnet. (APA)