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"Bildnis Wally": Rudolf Leopold rechnet mit Vergleich

15.10.2009 | 13:48 |  (DiePresse.com)

Ob über das Schiele-Gemälde in einem Geschworenen-Prozess entschieden wird, steht noch nicht fest. Sammler Leopold erwartet sich, einen solchen Prozess zu verlieren. Und doch einen Vergleich zu schließen.

Seit Jänner 1998 dauert der Rechtsstreit um das Schiele-Gemälde "Bildnis Wally", das nach dem Ende einer Ausstellung in New York beschlagnahmt wurde. Rudolf Leopold rechnet nun mit einem Vergleich. "Es könnte im kommenden Jahr soweit sein", sagte der 84-jährige Sammler und Museumsgründer am Donnerstag.

Vorerst werde aber vor Gericht gestritten werden, glaubt der Sammlung. Die von der zuständigen US-Richterin Loretta Preska angeregte Einigung der Streitparteien noch vor Prozessbeginn hält Leopold für unwahrscheinlich. "Wir wären dazu bereit, aber der Gegenseite geht es nur ums Geld."

Geringe Chance, Prozess zu gewinnen

Vorerst hat das Gericht die eigentlich gestern abgelaufene Frist für die Entscheidung der Parteien, ob sie in einen Geschworenenprozess gehen wollen oder nicht, verlängert. Der kaufmännische Direktor des Leopold Museums, Peter Weinhäupl, rechnet dann mit der zügigen Festlegung eines Prozesstermins, möglicherweise noch in diesem Jahr.

"Bei der völligen Einseitigkeit dort drüben ist die Chance für uns den Prozess zu gewinnen, nicht groß. Falls die Entscheidung gegen uns ausfällt, haben wir aber noch die Möglichkeit, in die Berufung zu gehen", schilderte Leopold, der das Gleiche von der Gegenseite erwartet. "Ich habe aber die Hoffnung, dass wir am Schluss einen Vergleich schließen können."

Leopold: Geld für "Wally"

Leopold zeigte sich sicher, dass es am Ende nur darum gehen werde, welche Summe für die Rückkehr der "Wally" zu zahlen sei. Eine Größenordnung könne dabei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, doch in der Stiftung Leopold gebe es bereits Überlegungen, wie das Geld aufzubringen sei. Der Sammler ließ keinen Zweifel daran, dass er weiterhin alles daran setzen möchte, das Bild wieder nach Österreich zu holen.

Bei dem US-Prozess wird es vor allem darum gehen, ob Rudolf Leopold das Gericht davon überzeugen kann, nicht gewusst zu haben, dass das Bild gestohlen wurde. Könne man etwa nachweisen, dass 1939 Geld an die Kunsthändlerin Lea Jaray-Bondi, deren Erben das Bild nun beanspruchen, geflossen sei, müsse man wohl von einem Konsens bei der damaligen Transaktion ausgehen. Dabei spiele auch keine Rolle, dass der Kunsthändler Friedrich Welz im Zuge der Arisierung ihrer Galerie Druck auf Jaray-Bondi ausgeübt habe, hatte Andreas Nödl, Anwalt und Vorstandsmitglied der Leopold Stiftung, kürzlich erklärt.

 


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