Klimts "Dame mit Hut und Boa" wird zurückgegeben | |
Zwei Klimt-Gemälde sollen an die Erben nach Hermine Lasus zurückgegeben werden.
|
Nach der jüngsten Sitzung des
Kunst-Rückgabebeirats am Dienstag hat dieser die Empfehlung ausgegeben,
zwei Gemälde von Gustav Klimt - "Dame mit Hut und Boa" (1909) sowie
"Bauernhaus mit Birken (junge Birken)" (1900) - aus der Österreichischen
Galerie an die Erben nach Hermine Lasus zurückzugeben. Die "Dame mit
Federboa" stellt derzeit das Plakatmotiv zur Ausstellung Klimt und die Frauen
dar. Das Bild bleibt bis Ausstellungsende im Belvedere, versichern die
Erben.
"Bei beiden Gemälden muss nach Ansicht des Beirates von einem in Sinne
des Nichtigkeitsgesetzes anfechtbaren Rechtsgeschäft ausgegangen werden,
da es sich offensichtlich um einen Notverkauf der von den
nationalsozialistischen Machthabern verfolgten Eigentümerin Hermine Lasus
gehandelt hat", stellt der Beirat zu seiner Empfehlung an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer (V)
fest. Empfehlung zur Kenntnis genommen "Die Österreichische Galerie nimmt hiermit die Empfehlung des
Kunstrückgabebeirates bezüglich der Restituierung der Gemälde a) Gustav
Klimt, Dame mit Hut und Boa, um 1910 b) Bauernhaus mit Birken, 1900 an die
Erben nach M. Lasus/J. Danilowatz zur Kenntnis", heißt es in einer
Aussendung der Österreichische Galerie zur Entscheidung des
Kunstrückgabebeirates. "Die Grundlage für die Erkenntnisse über die Provenienz besagter
Gemälde wurde nicht zuletzt durch Recherchen, die von der Österreichischen
Galerie Belvedere durchgeführt wurden, geschaffen", wird weiters
festgehalten. Direktor erleichtert Die "Dame mit Hut und Boa" wird bis zum Ende der Ausstellung in der
Österreichischen Galerie bleiben können, Dank der Zusage der Erben, das
Bild auf Ausstellungsdauer (bis 7. Jänner) in der Galerie zu belassen,
erklärt der Pressesprecher des Museums Klaus Pokorny. Museums-Direktor Gerbert Frodl habe die heutige Entscheidung auch "mit
Erleichterung" zu Kenntnis genommen. Es sei an der Zeit reinen Tisch zu
machen und sich von Altlasten und von einer Hypothek zu befreien, die auf
Dauer den Betrieb des Museums beeinträchtigen würde, heißt es von Seiten
des Museums. Rückgabeempfehlung an Albertina Eine weitere Rückgabeempfehlung der Beiratssitzung betrifft ein
Aquarell von Rudolf von Alt "Der Graben in Wien" aus der Graphischen
Sammlung, das an die Erben nach Josefine Winter zurückgeben werden soll.
Auch hier lag nach Ansicht des Beirats eine nichtige Vermögensentziehung
vor. Keine Empfehlung auf Rückgabe (an die Erben nach Hans Lothar von
Körner) wurde jedoch für ein Aquarell von Moritz Daffinger aus der
Graphischen Sammlung Albertina ausgesprochen. Das "Bildnis A. von
Liebermann" (1847), sei 1939 Gegenstand einer Tauschaktion zwischen Körner
und der Albertina gewesen. "Offensichtlich wollte der seinerzeitige
Eigentümer diesen Tausch aber nicht rückgängig machen, denn er machte von
einem entsprechenden Offert der Albertina aus dem Jahr 1949 keinen
Gebrauch", stellt der Beirat dazu in einer Aussendung fest. "Kommission unentwegt tätig" Nach Angaben von Rudolf Warn, für Museen zuständiger Sektionschef im
Bildungsministerium und Vorsitzender des Kunstrückgabebeirats, stehen
derzeit für die nächsten Sitzungen des Rückgabebeirats nur einige wenige
Dossiers an, die von der Kommission für Provenienzenforschung erarbeitet
werden. Es handle sich dabei auch nicht um so spektakuläre
Rückstellungsfälle wie die Klimt-Bilder. "Das kann sich aber jederzeit
ändern, denn die Kommission ist unentwegt tätig", meinte Wran. Die anderen Fälle Bereits Anfang Oktober hat der Kunst-Rückgabebeirat die Rückgabe zweier
Gemälde von Gustav Klimt aus der Österreichischen Galerie empfohlen.
Betroffen war das Gemälde "Apfelbaum II" (zu restituieren an die Erben
nach Nora Stiasny) und Klimts "Landhaus am Attersee" (an die Erben nach
Jenny Steiner). Der umstrittenste Fall zum Thema Restitution betraf sechs Klimt-Gemälde
der Österreichischen Galerie, die aus der Sammlung des 1938 emigrierten
österreichischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer stammten. Der Beirat
empfahl die Rückgabe nicht, der Österreichische Staat verweigerte bis
jetzt die Rückgabe, der Anwalt von Maria Altmann, der 84-jährigen Erbin
von Ferdinand Bloch-Bauer, brachte Ende August vor einem kalifornischen
Gericht Klage auf Rückgabe der Klimt-Gemälden aus der Sammlung der
Österreichischen Galerie ein. Eine ausführliche Darstellung des Falles gibt der Anwalt E. Randol
Schoenberg auf einer eigens eingerichteten Homepage. Sammlung Rothschild Der spektakulärste Entscheidung hatte der Beirat gleich zu Beginn
seiner Tätigkeit im Februar 1999 getroffen, mit der Empfehlungsrückgabe
der Sammlung Rothschild. Neben 22 Gemälden aus dem Kunsthistorischen
Museum und neun Gemälden aus der Österreichischen Galerie, waren hunderte
von Kunstobjekten aus der Albertina, der Nationalbibliothek, dem Museum
für angewandte Kunst, der Kunstkammer und der Waffenkammer des
Kunsthistorischen Museums zurückgegeben worden. Sie waren in der Nachkriegszeit den Besitzern gegen Gewährung von
Ausfuhrbewilligungen für den Rest der Sammlung abgepresst worden. Die
Auktion dieses Rothschild-Schatzes im Juli 1999 bei Christie's in London
brachte mit 1,2 Milliarden Schilling den höchsten Erlös, der je in Europa
für eine einzelne Sammlung erzielt wurde. | ||||