Klimts "Dame mit Hut und Boa" wird zurückgegeben

Zwei Klimt-Gemälde sollen an die Erben nach Hermine Lasus zurückgegeben werden.


Nach der jüngsten Sitzung des Kunst-Rückgabebeirats am Dienstag hat dieser die Empfehlung ausgegeben, zwei Gemälde von Gustav Klimt - "Dame mit Hut und Boa" (1909) sowie "Bauernhaus mit Birken (junge Birken)" (1900) - aus der Österreichischen Galerie an die Erben nach Hermine Lasus zurückzugeben. Die "Dame mit Federboa" stellt derzeit das Plakatmotiv zur Ausstellung Klimt und die Frauen dar. Das Bild bleibt bis Ausstellungsende im Belvedere, versichern die Erben.

Dame mit Hut und Boa, um 1910 / ©Bild: APA
Dame mit Hut und Boa, um 1910 / ©Bild: APA

"Bei beiden Gemälden muss nach Ansicht des Beirates von einem in Sinne des Nichtigkeitsgesetzes anfechtbaren Rechtsgeschäft ausgegangen werden, da es sich offensichtlich um einen Notverkauf der von den nationalsozialistischen Machthabern verfolgten Eigentümerin Hermine Lasus gehandelt hat", stellt der Beirat zu seiner Empfehlung an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer (V) fest.

Empfehlung zur Kenntnis genommen

"Die Österreichische Galerie nimmt hiermit die Empfehlung des Kunstrückgabebeirates bezüglich der Restituierung der Gemälde a) Gustav Klimt, Dame mit Hut und Boa, um 1910 b) Bauernhaus mit Birken, 1900 an die Erben nach M. Lasus/J. Danilowatz zur Kenntnis", heißt es in einer Aussendung der Österreichische Galerie zur Entscheidung des Kunstrückgabebeirates.

"Die Grundlage für die Erkenntnisse über die Provenienz besagter Gemälde wurde nicht zuletzt durch Recherchen, die von der Österreichischen Galerie Belvedere durchgeführt wurden, geschaffen", wird weiters festgehalten.

Direktor erleichtert

Die "Dame mit Hut und Boa" wird bis zum Ende der Ausstellung in der Österreichischen Galerie bleiben können, Dank der Zusage der Erben, das Bild auf Ausstellungsdauer (bis 7. Jänner) in der Galerie zu belassen, erklärt der Pressesprecher des Museums Klaus Pokorny.

Museums-Direktor Gerbert Frodl habe die heutige Entscheidung auch "mit Erleichterung" zu Kenntnis genommen. Es sei an der Zeit reinen Tisch zu machen und sich von Altlasten und von einer Hypothek zu befreien, die auf Dauer den Betrieb des Museums beeinträchtigen würde, heißt es von Seiten des Museums.

Rückgabeempfehlung an Albertina

Eine weitere Rückgabeempfehlung der Beiratssitzung betrifft ein Aquarell von Rudolf von Alt "Der Graben in Wien" aus der Graphischen Sammlung, das an die Erben nach Josefine Winter zurückgeben werden soll. Auch hier lag nach Ansicht des Beirats eine nichtige Vermögensentziehung vor.

Keine Empfehlung auf Rückgabe (an die Erben nach Hans Lothar von Körner) wurde jedoch für ein Aquarell von Moritz Daffinger aus der Graphischen Sammlung Albertina ausgesprochen. Das "Bildnis A. von Liebermann" (1847), sei 1939 Gegenstand einer Tauschaktion zwischen Körner und der Albertina gewesen. "Offensichtlich wollte der seinerzeitige Eigentümer diesen Tausch aber nicht rückgängig machen, denn er machte von einem entsprechenden Offert der Albertina aus dem Jahr 1949 keinen Gebrauch", stellt der Beirat dazu in einer Aussendung fest.

"Kommission unentwegt tätig"

Nach Angaben von Rudolf Warn, für Museen zuständiger Sektionschef im Bildungsministerium und Vorsitzender des Kunstrückgabebeirats, stehen derzeit für die nächsten Sitzungen des Rückgabebeirats nur einige wenige Dossiers an, die von der Kommission für Provenienzenforschung erarbeitet werden. Es handle sich dabei auch nicht um so spektakuläre Rückstellungsfälle wie die Klimt-Bilder. "Das kann sich aber jederzeit ändern, denn die Kommission ist unentwegt tätig", meinte Wran.

Die anderen Fälle

Bereits Anfang Oktober hat der Kunst-Rückgabebeirat die Rückgabe zweier Gemälde von Gustav Klimt aus der Österreichischen Galerie empfohlen. Betroffen war das Gemälde "Apfelbaum II" (zu restituieren an die Erben nach Nora Stiasny) und Klimts "Landhaus am Attersee" (an die Erben nach Jenny Steiner).

Der umstrittenste Fall zum Thema Restitution betraf sechs Klimt-Gemälde der Österreichischen Galerie, die aus der Sammlung des 1938 emigrierten österreichischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer stammten. Der Beirat empfahl die Rückgabe nicht, der Österreichische Staat verweigerte bis jetzt die Rückgabe, der Anwalt von Maria Altmann, der 84-jährigen Erbin von Ferdinand Bloch-Bauer, brachte Ende August vor einem kalifornischen Gericht Klage auf Rückgabe der Klimt-Gemälden aus der Sammlung der Österreichischen Galerie ein.

Eine ausführliche Darstellung des Falles gibt der Anwalt E. Randol Schoenberg auf einer eigens eingerichteten Homepage.

Sammlung Rothschild

Der spektakulärste Entscheidung hatte der Beirat gleich zu Beginn seiner Tätigkeit im Februar 1999 getroffen, mit der Empfehlungsrückgabe der Sammlung Rothschild. Neben 22 Gemälden aus dem Kunsthistorischen Museum und neun Gemälden aus der Österreichischen Galerie, waren hunderte von Kunstobjekten aus der Albertina, der Nationalbibliothek, dem Museum für angewandte Kunst, der Kunstkammer und der Waffenkammer des Kunsthistorischen Museums zurückgegeben worden.

Sie waren in der Nachkriegszeit den Besitzern gegen Gewährung von Ausfuhrbewilligungen für den Rest der Sammlung abgepresst worden. Die Auktion dieses Rothschild-Schatzes im Juli 1999 bei Christie's in London brachte mit 1,2 Milliarden Schilling den höchsten Erlös, der je in Europa für eine einzelne Sammlung erzielt wurde.

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