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derStandard.at | Kultur | Kultur & Politik 
15. März 2007
17:28 MEZ
Ministerin Schmied droht Museen mit Verordnungen
Das Bundesmuseengesetz soll novelliert werden

Wien – Claudia Schmied, neue Ministerin für Kunst und Kultur (SPÖ), zog sich bereits den Unmut von Staatsoperndirektor Ioan Holender und dessen Kollege Klaus Bachler von der Burg zu, weil sie Georg Springer mehr Macht zugesteht: Der Chef der Bundestheaterholding ist künftig aufgrund einer Gesetzesnovelle für die Verteilung der Basisabgeltung verantwortlich.

Schmied geht aber auch auf Konfrontationskurs zu den Direktoren der Bundesmuseen: Am 1. März brachte sie den Entwurf für eine Gesetzesnovelle ein, deren Begutachtungsfrist nur eine Woche dauerte, also bereits ausgelaufen ist. Manch Direktor fühlte sich überrumpelt.

Auffällig sind vor allem zwei Passagen. Die eine besagt, dass die Ministerin mit den Bundesmuseen und der Nationalbibliothek "Rahmenzielvereinbarungen für die Dauer von jeweils drei Jahren" abschließt, "durch die der kulturpolitische Auftrag zur Absicherung des Bestandes und der Aktivitäten der Einrichtungen präzisiert wird". Die Idee zu diesen Zielvereinbarungen gibt es bereits länger: aufgrund der Kritik, dass die Direktoren zum Teil zu wenig auf die Profile der Häuser Rücksicht nehmen bzw. sich mit ähnlichen Ausstellungsprogrammen gegenseitig das Wasser abgraben.

Die zweite Passage könnte aber noch gravierendere Folgen für die eigentlich in die Selbstständigkeit entlassenen Museen haben: Da sie der Aufsicht der Ministerin unterliegen, will Schmied ermächtigt sein, "erforderliche Verordnungen" erlassen zu dürfen.

Der Verfassungsdienst des Kanzleramtes kritisierte die Formulierung: Zweckmäßig wäre zu konkretisieren, wann Verordnungen erforderlich sind. Zudem gehe nicht hervor, was eine Rahmenzielvereinbarung sein und welche Rechtsfolgen sie bei Nichteinhaltung haben soll. In Schmieds Büro meinte man auf Nachfrage, dass alle juristisch relevanten Kritikpunkte des Verfassungsdienstes eingearbeitet worden seien.

Einige Direktoren befürchten nun die Möglichkeit einer direkten Einflussnahme in ihre Arbeit durch die Ministerin. Derartige Verordnungen stünden im Widerspruch zu den Zielen der Ausgliederung. Im Gegensatz zu den Bundestheatern gibt es für die Museen keine Holding. Aufgrund der Novelle werde aber der Sektionschef quasi zur Holding. (Thomas Trenkler / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.3.2007)


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