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Kunstberichte

"Verkleidete" Privatstiftung

Wien. Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, hat im Rahmen einer Pressekonferenz einen Gesetzesantrag zur Novellierung des Kunstrückgabegesetzes präsentiert.

Mit Experten für Provenienzforschung wurde ein Entwurf als Diskussionsbasis erarbeitet, der etwa folgende Verbesserungen vorsieht: Eine Ausdehnung der Rückgabeverpflichtung auf den ganzen Bund sowie jene bundesnahen Institutionen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen (dieser Passus würde auch die Leopold Privatstiftung beinhalten). Zweitens: Eine Einbeziehung von Entziehungen, die vor 1938 im Deutschen Reich stattfanden sowie Transparenz der Beiratsentscheidungen.

"Rudolf Leopold tut immer so, als wollte man ihm was wegnehmen. Er sollte sich daran erinnern, dass er seine Sammlung der Republik verkauft hat. Die Bilder gehören ihm nicht mehr, also kann man ihn auch nicht enteignen", argumentierte Zinggl.

"Und was die Stiftung selbst betrifft: Im Vorstand hat der Bund die Mehrheit, die Stiftung wird durch Subventionen des Bundes erhalten, die Stiftung unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof, und Letztbegünstigter der Stiftung ist der Bund. Wir haben es hier also de facto mit einer Institution des Bundes zu tun, die nur als Privatstiftung verkleidet ist." Deswegen, so Zinggl, müsse das Kunstrückgabegesetz auch auf das Leopold Museum Anwendung finden.

Mittwoch, 12. März 2008

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