"Verkleidete" Privatstiftung
Wien. Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der
Grünen, hat im Rahmen einer Pressekonferenz einen Gesetzesantrag zur
Novellierung des Kunstrückgabegesetzes präsentiert.
Mit Experten für Provenienzforschung wurde ein Entwurf als
Diskussionsbasis erarbeitet, der etwa folgende Verbesserungen vorsieht:
Eine Ausdehnung der Rückgabeverpflichtung auf den ganzen Bund sowie
jene bundesnahen Institutionen, die der Rechnungshofkontrolle
unterliegen (dieser Passus würde auch die Leopold Privatstiftung
beinhalten). Zweitens: Eine Einbeziehung von Entziehungen, die vor 1938
im Deutschen Reich stattfanden sowie Transparenz der
Beiratsentscheidungen.
"Rudolf Leopold tut immer so, als wollte man ihm was wegnehmen. Er
sollte sich daran erinnern, dass er seine Sammlung der Republik
verkauft hat. Die Bilder gehören ihm nicht mehr, also kann man ihn auch
nicht enteignen", argumentierte Zinggl.
"Und was die Stiftung selbst betrifft: Im Vorstand hat der Bund die
Mehrheit, die Stiftung wird durch Subventionen des Bundes erhalten, die
Stiftung unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof, und
Letztbegünstigter der Stiftung ist der Bund. Wir haben es hier also de
facto mit einer Institution des Bundes zu tun, die nur als
Privatstiftung verkleidet ist." Deswegen, so Zinggl, müsse das
Kunstrückgabegesetz auch auf das Leopold Museum Anwendung finden.
Mittwoch, 12. März 2008
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