Salzburger Nachrichten am 29. Juli 2003 - Bereich: lokal
Plastik-Penis Sache der Gerichte

Starke Worte der Politiker und eine Klage des Rupertinums gegen die Stadt Salzburg. Der dritte Teil der Penis-Posse beschäftigt die Gerichte.

BERNHARD STROBL

SALZBURG (SN). Die Besitzstö-rungsklage der Stadt Salzburg gegen die vier Künstler der Gruppe "Gelatin", das Land Salzburg als Eigentümer des Rupertinums und Rupertinums-Chefin Agnes Husslein liegt beim Salzburger Landesgericht und wird am Dienstag, 5. August, um 13 Uhr verhandelt. Die Figur bleibt weiterhin in der Holzkiste. Eine Verhandlung sei nicht frü-her möglich, weil die Klage den Künstlern nach Wien gesandt werden muss, war aus dem Landesgericht zu erfragen.

Nicht halten wird also das neue Ultimatum von Salzburgs Vizebgm Karl Gollegger (ÖVP) zur Entfernung der umstrittenen Skulptur mit dem erigierten und wasserspeienden Penis vor dem Rupertinum. Golleggers Vorstellung: wenn die Skulptur bis Dientag, 29. Juli, nicht entfernt wird, ist die Diskussion um die Weiterbeschäftigung von Husslein eröffnet. Er sehe, so Golleger, das Verhältnis zwischen Politik und der Bevölkerung zur Führung des Rupertinums schwer belastet.

Die Antwort aus dem Rupertinum fällt anders aus, als die Salzburger Politik erwartet. Das Rupertinum reichte am Montag eine Besitzstörungsklage gegen die Stadt Salzburg ein. Zu Unrecht würde ein nicht der Stadt gehörendes Kunstwerk verdeckt, das Werk nehme unter der Holzverschalung Schaden, es müsse von einem Restaurator auf Kosten der Stadt hergerichtet werden. Ziel der Klage. "Arc de Triomphe" soll bis 30. 8. am dafür bestimmten Ort bleiben.

Als "Rosstäuscherei" bezeichnet Vizebürgermeister Gollegger die Einreichung für das Kunstwerk beim Magistrat. Die mit Hand gekritzelte Zeichnung hat mit dem Resultat wenig gemein. Man habe nur eine "Systemskizze zu den Maßverhältnissen" eingereicht, sagte Peter Baldinger vom Rupertinum. Laut seiner Einreichung diente die Skizze aber "zur Veranschaulichung des Vorhabens."

"Auch die Kunst ist eingebettet in das Rechtssystem des Staates", sagte Kultur-Landesrat Othmar Raus (SP). Wenn sich die Künstler nicht an ihre Vorgabe gehalten haben, sei ihr Werk vom Platz zu entfernen. LH Franz Schausberger riet, eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Sachlich sei er in der Causa nicht zuständig. Auch nicht für die Anstellung Hussleins.

Die Bürgerliste forderte die Beteiligten auf, den kleinkarierten Streit zu beenden .