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06.09.2005 - / Kultur News | ||
"der Fall Bloch-Bauer": "Staat begnügte sich mit einem Gutachten" | ||
Ein neues Buch soll im Streit um arisierte Klimt-Bilder die Öffentlichkeit mobilisieren. | ||
Der Zeitpunkt ist nicht zufällig: Kurz bevor ein
österreichisches Schiedsgericht im "Fall Bloch-Bauer" über während der
NS-Zeit in den Besitz des Belvedere gelangte Klimt-Bilder entscheiden
soll, ist in Buchform ein Gutachten darüber erschienen. Die Wiener
Juristen Rudolf Welser und Christian Rabl haben es 2002 erstellt - im
Auftrag der seit Jahren um die Bilder kämpfenden Maria Altmann, Erbin des
österreichischen Industriellen-Ehepaars Bloch-Bauer. Neu ist, dass das
Buch "Der Fall Klimt" den Rechtsfall in allen Details für Laien
verständlich macht - und damit bewertbar: etwa in der Frage, ob die
Republik Recht oder Unrecht hat, wenn sie behauptet, der Fall habe mit
Arisierung und Rückstellungen nichts zu tun. "Nur" ein Buch - aber
vielleicht nicht folgenlos in einem politisch so heiklen Fall. Welser:
"Die entscheidenden Rechtsfragen wurden nie öffentlich diskutiert."
Hauptstreitpunkt war und ist das Testament der 1925
verstorbenen Adele Bloch-Bauer: Darin bat sie ihren Gatten, sechs
Klimt-Bilder nach seinem Tod der Österreichischen Galerie zu überlassen.
Eines davon, "Schloss Kammer am Attersee III", schenkte der Industrielle
1936 der Galerie, die restlichen fünf gelangten ohne sein Zutun dorthin:
nach seiner Flucht und Enteignung in der Nazizeit. Um nach dem Tod Bloch-Bauers 1945 andere Vermögenswerte
aus Österreich ausführen zu dürfen, überließen dessen Erben die Bilder dem
Belvedere. Für Rückerstattungen bei eben solchen - aus heutiger Sicht -
"erpressten" Überlassungen sorgt das Restitutionsgesetz von 1998. Dennoch
gab die Republik die Bilder nicht zurück - Begründung: die Bitte im
Testament von Adele Bloch-Bauer. Eine "Bitte" sei jedoch nach allgemeinem
Sprachgebrauch nur ein "unverbindlicher Wunsch", urteilen die Autoren. Es
habe keinen gültigen Rechtsanspruch der Österreichischen Galerie gegeben -
und selbst wenn, wäre er nicht vor dem Tod Ferdinands eingetreten.
Ergebnis des Gutachtens: Auf die zwei Porträts "Adele Bloch-Bauer I" und
"II" sowie "Apfelbaum I" ist das österreichische Restitutionsgesetz
anwendbar. Die Bilder müssten somit zurückgegeben werden. Für die Bilder
"Häuser in Unterach" und "Buchenwald/Birkenwald" wird die Anwendbarkeit
"eher bejaht". Die Republik, kritisieren die Autoren, habe sich mit
einem einzigen Gutachten begnügt (nämlich dem des "Rechtsanwaltes der
Republik", Finanzprokurator Gottfried Toman). "Und so konnte sie an ihrer
Rechtsauffassung niemals Zweifel haben." sim Rudolf Welser/Christian Rabl: "Der Fall Klimt". 141 S., € 36 (Manz Verlag, Wien). |
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