Kultur/Medien | 20.07.01 | www.DiePresse.at |
EU-Rat stimmt Folgerecht für Künstler zu
Die Kommission kritisiert lange Umsetzungsfrist.
Nach dem EU-Parlament, das am 3. Juli seine
Zustimmung gab, hat nun auch der Europäische Rat das Ergebnis des
Vermittlungsverfahrens zwischen Parlament und Rat gebilligt: Eine entsprechende
Richtlinie ermöglicht Künstlern die Inanspruchnahme des Folgerechts unabhängig
davon, wo ihre Werke in der Union veräußert werden; sie gilt für Kunstobjekte,
deren Wert 3000 Euro überschreitet. Außerdem liefert die Richtlinie der
Kommission eine Grundlage für ihre Bemühung, die Anerkennung des Folgerechts auf
internationaler Ebene voranzubringen.
Die EU-Kommission kritisiert
allerdings, daß die vorgesehene Umsetzungsfrist - genannt wird der 1. Jänner
2006 - "außergewöhnlich lang" sei. Einige Mitgliedstaaten hätten darüber hinaus
weitere vier Jahre Zeit, bevor sie bestimmte Richtlinienbestimmungen anwenden
müßten. "Diese Fristen könnten mithin dazu führen, daß die Harmonisierung, die
mit der Richtlinie angestrebt wird, erst in zehn Jahren voll zum Tragen kommt",
befürchtet die Kommission.
Gegen das Folgerecht hatten in Österreich nicht
nur Kunsthändler und Auktionshäuser, sondern auch Künstler heftig opponiert.