Kultur/Medien | 20.07.01 | www.DiePresse.at
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EU-Rat stimmt Folgerecht für Künstler zu

Die Kommission kritisiert lange Umsetzungsfrist.

Nach dem EU-Parlament, das am 3. Juli seine Zustimmung gab, hat nun auch der Europäische Rat das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zwischen Parlament und Rat gebilligt: Eine entsprechende Richtlinie ermöglicht Künstlern die Inanspruchnahme des Folgerechts unabhängig davon, wo ihre Werke in der Union veräußert werden; sie gilt für Kunstobjekte, deren Wert 3000 Euro überschreitet. Außerdem liefert die Richtlinie der Kommission eine Grundlage für ihre Bemühung, die Anerkennung des Folgerechts auf internationaler Ebene voranzubringen.
Die EU-Kommission kritisiert allerdings, daß die vorgesehene Umsetzungsfrist - genannt wird der 1. Jänner 2006 - "außergewöhnlich lang" sei. Einige Mitgliedstaaten hätten darüber hinaus weitere vier Jahre Zeit, bevor sie bestimmte Richtlinienbestimmungen anwenden müßten. "Diese Fristen könnten mithin dazu führen, daß die Harmonisierung, die mit der Richtlinie angestrebt wird, erst in zehn Jahren voll zum Tragen kommt", befürchtet die Kommission.
Gegen das Folgerecht hatten in Österreich nicht nur Kunsthändler und Auktionshäuser, sondern auch Künstler heftig opponiert.

© Die Presse | Wien
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